Schermbeck/Hünxe. Landrat Müller hat auf die Petition von zwei Schermbeckerinnen für den Wolf reagiert. Er erlebe, wie emotional das Thema diskutiert werde.
Der Landrat des Kreises Wesel, Dr. Ansgar Müller, hat jetzt einen Brief an Tanja Brodel und Heike Brietsche-Ilsemann geschrieben. Die beiden Schermbeckerinnen hatten eine Online-Petition zum umstrittenen Thema Wolf gestartet und sich unter anderem auch an den Landrat gewandt. Müller beschreibt das Thema Wolf als „hochbrisant“ für die Menschen im Kreis Wesel seit dem Sesshaftwerden der Wölfin GW954f, genannt „Gloria von Wesel“. In vielen Gesprächen habe er erlebt, wie emotional das Thema diskutiert wird. Das zeige auch die Petition.
Landrat: „Wir Menschen sind im Umgang mit Wölfen ungeübt“
Das Land hat den Kreis Wesel als erstes Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Nach Meinung von Müller zeige das Sesshaftwerden eines Wolfs, dass der Kreis Wesel eine hervorragende Naturausstattung habe und der Naturschutz gute Arbeit leiste. „Darauf können wir stolz sein. Allerdings sind wir Menschen im Umgang mit Wölfen ungeübt“, so Müller. Insbesondere für die Landwirtschaft sei die Rückkehr des Wolfs eine Herausforderung.
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Im Kreis Wesel trage die Weidehaltung von Nutztieren maßgeblich zur Pflege des Grünlands bei und fördere die Erhaltung der typischen niederrheinischen Kulturlandschaft. „Für eine ökologische Unterhaltung der zahlreichen Deiche am Niederrhein ist die Beweidung mit Schafen unverzichtbar. Ein möglicherweise durch die Anwesenheit des Wolfes ausgelöster Rückgang der Weidetierhaltung muss deshalb verhindert werden“, so Müller. Dazu sei es notwendig, dass die Gesellschaft auf die Herausforderungen, die durch das Aufkommen eines Wolfes entstehen, angemessen reagiert und Fördermittel für die erforderlichen Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltungen bereitstellt werden.
Vorgaben zum Artenschutz sind unmissverständlich
Die europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum Artenschutz in Bezug auf den Umgang mit dem Wolf seien eindeutig und unmissverständlich. „Er hat den höchstmöglichen Schutzstatus. Eine Entnahme ist allenfalls in extremen Ausnahmefällen und als letzte Handlungsmöglichkeit, sofern ein stark abweichendes Verhalten bei einem Wolf vorliegt, möglich. Wir müssen die spezifische Situation im Kreis Wesel im Auge behalten und auswerten, ob das Verhalten der Wölfin artangemessen ist. Eine abschließende Bewertung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich“.