Kreis Wesel. Im Kreis Wesel gibt es immer mehr Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Für psychische Probleme im Alter gibt es ein Netzwerk von Beratung.
Gerontopsychiatrische Beratung und die örtliche Pflegeplanung standen auf der Tagesordnung der Sitzung des 38. Runden Tisches Ältere Menschen im Kreis Wesel. Vorsitzende Anne Oberdorfer konnte Kreisdirektor Ralf Berensmeier, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen sowie Fraktionen des Kreistags begrüßen.
Depressionen, Sucht, Psychose oder Demenz im Alter
Unter Gerontopsychiatrie versteht man die Diagnostik, Therapie und Prävention psychischer Erkrankungen wie Depression, Sucht, Psychose oder Demenz von Menschen, die älter als 60 Jahre sind.
Die Mitglieder betonten die Wichtigkeit einer frühzeitigen Beratung, um die Angehörigen zu entlasten. Durch die steigende Zahl älterer Menschen erwarte man eine wachsende Nachfrage nach Beratungen.
Fachberatung in verschiedenen Kommunen des Kreises
Betroffene im Kreis Wesel können sich bei den Fachberatungsstellen Demenz in Wesel, Dinslaken, Voerde und Moers Hilfe holen, genauso wie bei den gerontopsychiatrischen Fachberatungsstellen in Dinslaken und Rheinberg. Eine Auflistung der Beratungsstellen und weitere Informationen finden sich hier.
Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Wesel steigt. Waren es im Jahr 2015 noch 19.824, wurden zwei Jahre später 25.158 gezählt. Es handelt sich hierbei um 9135 Männer und 16023 Frauen. Pflegegeld erhielten 14.982 Menschen, 5712 nahmen Hilfen ambulanter Pflegedienste in Anspruch und 4464 Menschen lebten in Altenpflegeheimen.
Mehr Kreis Weseler lassen sich daheim pflegen als im Bundesdurchschnitt
Im Kreis Wesel waren 17,7 Prozent aller Pflegebedürftigen im Jahr 2017 in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Bundesdurchschnitt waren es 24 Prozent. „Im Kreis Wesel können mehr Menschen auf Grund der guten häuslichen Versorgungsstrukturen länger im eigenen Wohnumfeld verbleiben,“ sagte Berensmeier. Die Kreisverwaltung sieht hierin eine Bestätigung der auch von der Politik unterstützten Leistungen nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.