172 Pflege-Einrichtungen gibt es im Kreis Wesel. Häufig rufen Angehörige die Heimaufsicht, wenn sie Mängel entdecken.

Kreis Wesel. 48 Altenpflegeheime im Kreis Wesel, zehn Tagespflegen, zehn Wohngemeinschaften und 49 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben in den vergangenen zwei Jahren unangekündigten Besuch der Heimaufsicht erhalten. Es sind Regelprüfungen, ein Routinecheck um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Am Montag hat die Heimaufsicht ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vorgelegt.

Auch mit dem Ziel, ihre Arbeit transparenter zu machen: „Wir stehen häufig negativ im Fokus der Öffentlichkeit“, sagt Harald Fuhr, einer der fünf Mitarbeiter. Er und seine Kollegen sind für 7500 Menschen zuständig und sehen es als ihre Kernaufgabe an, „die Würde, Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Menschen die in den Einrichtungen leben, zu wahren und vor Beeinträchtigungen zu schützen“.

Ansprechbar für Angehörige und Personal – vertraulich, auch anonym

Die Mitarbeiter sehen sich auch als Ansprechpartner für Angehörige – die beispielsweise Mängel in Pflegeheimen benennen und das auch anonym tun können. Aber auch für das Pflegepersonal, dessen Arbeitsbedingungen in Ordnung sein müssen. „Die Gespräche sind grundsätzlich vertraulich“, sagt der zuständige Kreisdirektor Ralf Berensmeier zu. In den Kreis-Weseler Altenheimen arbeiten rund 4800 Beschäftigte. Die meisten Einrichtungen sind konfessionell oder wohlfahrtlich getragen, der geringere Anteil privat. Kommunale oder kreiseigene Heime gibt es im Kreis Wesel nicht.

Um herauszufinden, ob die Hygiene in Ordnung ist, ob der Umgang mit Arzneimitteln fachgerecht ist, alle pflegerischen Aufgaben erfüllt werden und mögliche Fixierungen – darunter falle auch das Gitter am Bett – ordnungsgemäß richterlich angeordnet sind, prüfen die Mitarbeiter.

Heime und Tagespflegen werden jährlich besucht. Fallen keine erheblichen Mängel auf, dann im Zweijahrestakt, bei Tagespflegen alle drei Jahre.

Missstände bei der Heimaufsicht melden

Melden Angehörige oder Pflegende Missstände – auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen – schaut die Heimaufsicht auch außer der Reihe genau hin, Anlassprüfung nennt sich das.

Meist handele es sich um geringfügige Mängel, die gefunden werden. Sie ließen sich durch eine Beratung oder eine Vermittlung aus dem Weg schaffen. Oder um ein schlechtes Beschwerdemanagement, die Angehörigen fühlen sich mitunter nicht ernst genommen.

Beratungen, schriftliche Anordnungen und wenn nötig auch Strafanzeigen

„Die Betreiber reagieren in der Regel sofort“, sagt Ulrich Petroff, Leiter des Fachdienstes 56 Hilfen für ältere Menschen in der Kreisverwaltung. Und: „Es gib im Kreis Wesel kein Heim, das man nicht empfehlen könnte.“ 32 solcher Beratungen hat es in den vergangenen zwei Jahren gegeben, sieben Mal erließ die Heimaufsicht eine schriftliche Anordnung. Und einmal erstellte sie Strafanzeige, das Verfahren läuft noch.

„Trotz der festgestellten Mängel wissen wir die älteren Menschen in den Einrichtungen auf Kreisgebiet insgesamt gut versorgt, betreut und gepflegt“, versichert Berensmeier.

172 Einrichtungen im Kreisgebiet unterliegen der Heimaufsicht

Nicht überall ist der Besuch der Mitarbeiter willkommen, so sorgt eine neue Form des Lebens im Alter, Seniorenwohngemeinschaften, für juristische Auseinandersetzungen. Selbstverantwortete WGs fallen nicht unter die Heimaufsicht – solche, die ein Anbieter verantwortet, aber schon. Weil die Sicht der Dinge häufig auseinander geht sind mehrere Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig. Man sammele noch Erfahrungen mit dieser relativ neuen Wohnform, erläuterte Berensmeier.

Rechtzeitig über die Pflegeheime informieren

Das Leben im Heim, sagt Ulrich Petroff, stehe zu Unrecht in einem schlechten Ruf. Er empfiehlt, sich rechtzeitig umzusehen, beraten zu lassen, bevor der Heimplatz tatsächlich gebraucht wird. Meist trete die Pflegebedürftigkeit schnell ein, nach einem Sturz beispielsweise. Sich dann erst zu kümmern, sei zu spät. „Vielen Menschen geht es im Heim besser als allein zuhause“, argumentiert er und nennt Einsamkeit als ein Stichwort. Auf was man bei der Wahl eines passenden Heimes achten sollte, auch darüber kann die Heimaufsicht beraten – wahlweise die Beratungsstellen der Kommunen.

Prüfberichte sind im Internet einsehbar

Nach jeder Regelprüfung erstellt die Heimaufsicht einen Prüfbericht. Der ist im Internet einzusehen .

Die Heimaufsicht des Kreises Wesel ist über die zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung erreichbar,
0281/207-0

. Sie nimmt auch Beschwerden an.