Wesel/Hamminkeln. . Strecke zwischen Wesel und Bocholt soll elektrifiziert werden. Die Planunterlagen liegen ab dem 13. Mai in den Städten Hamminkeln und Wesel aus.
Die Bahnstrecke zwischen Wesel und Bocholt soll wie berichtet elektrifiziert werden. Die Deutsche Bahn AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Köln den Antrag bereits gestellt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist die Bezirksregierung Düsseldorf für den etwa 16 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wesel und Bocholt die zuständige Anhörungsbehörde.
Der Vorteil für die Reisenden: Durch die Elektrifizierung des aktuell eingleisigen Streckenabschnitts (Strecke 2263) werden die Bahnkunden nicht mehr umsteigen müssen, wenn sie zwischen dem Bahnhof Bocholt und dem Ruhrgebiet unterwegs sind.
Geschwindigkeit wird erhöht
Die Strecke wird mit einer Oberleitungsanlage ausgerüstet, so dass die Regionalbahn RB 33 künftig bis nach Bocholt verlängert und der Betrieb der Regionalbahn RB 32 eingestellt werden können. Die RB 33, die Rhein-Niers-Bahn, verbindet dann Mönchengladbach über Krefeld, Duisburg, Oberhausen und Wesel direkt mit Bocholt. Um den geplanten Takt zu halten, wird die Geschwindigkeit auf der Strecke zwischen Wesel und Hamminkeln im Zuge der Maßnahme auf 100 Kilometer pro Stunde erhöht.
Offenlegung bis 12. Juni
Die Planunterlagen liegen vom 13. Mai bis einschließlich 12. Juni in den Städten Hamminkeln und Wesel aus.
In Wesel sind die Texte und Zeichnungen in dieser Zeit montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr im Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, Zimmer 325 einzusehen.
In Hamminkeln können sich Interessierte während der Offenlage im Rathaus, Brüner Straße 9, Zimmer 205, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr informieren.
Anregungen und Einwände
Die Unterlagen sind darüber hinaus im Zeitraum der Offenlage auch im Internet auf der Homepage der jeweiligen Stadt sowie der Bezirksregierung Düsseldorf hinterlegt. Anregungen zur und Einwände gegen die Planung können ab dem Zeitpunkt der Offenlage bis einschließlich 12. Juli in den Stadtverwaltungen von Wesel und Hamminkeln sowie bei der Anhörungsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, schriftlich geltend gemacht werden.