Kreis Wesel. . Es ist den Geschäftsinhabernen überlassen, ob sie am Sonntag, 24. Dezember, ihre Türen öffnen. So sieht es in Wesel und Umgebung aus:
- Unter anderem dürfen Supermärkte und Bäcker selbst entscheiden, ob sie Heiligabend öffnen
- Die NRZ hat stichprobenartig nachgefragt, welche Geschäfte am 24. Dezember ihre Türen aufschließen
- Zwar lassen die meisten Geschäftsführer ihren Laden geschlossen – aber es gibt auch Ausnahmen
Für das Weihnachtsessen ist schon alles eingekauft, aber plötzlich melden sich doch noch unerwartet Gäste an? Im Vorbereitungsstress haben Sie doch glatt die Weihnachtsgans vergessen? Oder sind Sie einfach in jedem Jahr am 24. Dezember überrascht, dass schon wieder Weihnachten ist? Nur gut, dass Heiligabend die Geschäfte vormittags geöffnet haben – aber haben sie das wirklich?
Vormittags für bis zu vier Stunden geöffnet
Weil Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, besteht am 24. Dezember nicht überall die Möglichkeit, die letzten Besorgungen für die Festtage zu erledigen. Den Lebensmittelmärkten steht es dem Gesetz nach frei, ob sie vormittags ihre Türen öffnen. Aber wo und wann können in Wesel und Umgebung die Einkäufe noch auf den letzten Drücker erledigt werden? Die NRZ hat stichprobenartig nachgefragt und stellt fest: Geöffnete Supermärkte scheinen eher die Ausnahme zu sein.
Bei Rewe Köster in Hamminkeln haben Kurzentschlossene satte vier Stunden, von 10 bis 14 Uhr, die Möglichkeit, letzte Besorgungen zu machen. Dabei betont Jens Köster: „Mit Zwang läuft so etwas nie.“ Bislang hätten sich innerhalb der Belegschaft schon mehr Freiwillige gemeldet als Mitarbeiter benötigt würden, erläutert der Geschäftsführer, der seinen Laden bereits im Jahr 2000 und 2006 geöffnet hatte, als Heiligabend ebenfalls auf einen Sonntag fiel.
Das entzerrt die Arbeitsabläufe
Auch Sven und Nina Komp setzen in ihren Edeka-Märkten auf Freiwillige. In der vergangenen Woche hingen in ihren Läden in Wesel-Lackhausen, Wesel-Obrighoven und Hamminkeln-Mehrhoog Listen aus – und schon jetzt hätten sich in allen drei Filialen mehr Freiwillige eingetragen als Arbeitskräfte benötigt werden, erklärt Sven Komp, der ebenso klarstellt: „Wir würden nicht öffnen, wenn wir die Mitarbeiter zwingen müssten.“ Die Lösung, an Heiligabend von 10 bis 13 Uhr zu öffnen, sei „für alle gut“. Schließlich entzerre das die Arbeitsabläufe und bedeute für die Mitarbeiter einen steuerfreien Aufschlag, so der Geschäftsführer.
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Neben Supermärkten dürfen auch Bäcker an jenem Sonntag die Ladentüren öffnen. Jenny Scholten, Büroleiterin der Bäckerei Ernsting sagt, dass alle Filialen an Heiligabend, wie an jedem normalen Sonntag auch geöffnet haben. Ebenso verfahren die Filialen der Bäckerei Büsch – sie öffnen in diesem Fall bis maximal 12 Uhr.
Öffnungen eher die Ausnahme
Doch der Regelfall ist bei den Supermärkten tendenziell ein anderer. In Wesel haben neben dem Real-Markt auch Rewe Blankenagel und Rewe Koch geschlossen. Real-Geschäftsleiter Thomas Helmes möchte „das den Mitarbeitern nicht antun“ und betont: „Wir haben am Samstag bis 22 Uhr geöffnet. Das müsste reichen.“ Auch in seinem Rewe stand eine Öffnung an Heiligabend „nie zur Debatte“, stellt Rolf Blankenagel klar. Dirk Koch möchte sich und seinen Mitarbeitern zur Abwechslung einen komplett freien Heiligabend gönnen. Der an dem Tag zu erwartende große Umsatz sei schließlich noch kein Gewinn. „Aber zufriedene Mitarbeiter sind ein großer Gewinn.“
Vor verschlossenen Türen stehen auch Kunden von Rewe Schmied in Hamminkeln sowie Edeka Kirsch in Hünxe. Während Heiko Schmied ebenso wie seine Mitarbeiter den freien Tag genießt, denn „leider kommen wir nur selten in den Genuss“, will Gerhard Kirsch „nicht auch noch den letzten Euro Umsatz mitnehmen“.
Das Ladenöffnungsgesetz in NRW:
- Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen laut Gesetz in NRW „Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbieten,“ sowie Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen von zehn bis 14 Uhr öffnen.
- Außerdem dürfen Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften und/oder Back- und Konditorwaren besteht, „nicht länger als bis 14 Uhr geöffnet sein“. (Quelle: NRW-Innenministerium auf recht.nrw.de)