Oberhausen. Ein detailreich formulierter Bürgerantrag mit großer Resonanz und die Demos des Frühjahrs zeigen Wirkung. So ist der aktuelle Stand.

Die Stadt Oberhausen hat die geplante Erhöhung der Hundesteuer nach einem von 700 Frauchen und Herrchen unterschriebenen Bürgerantrag und nach den heftigen Frühjahrs-Protesten der Hundehalter überprüft und legt nun einen geänderten Entwurf dazu vor – „zur Milderung von erheblichen Härten“, wie es in der Beschlussvorlage der Stadtspitze für die Ratspolitiker heißt, die darüber im Haupt- und Finanzausschuss (6. Mai) und im Stadtrat (13. Mai) beraten und entscheiden werden. Die neue Beschlussvorlage zur Hundesteuer nimmt einige wesentliche Punkte des von Martina Weiher verfassten Bürgerantrags auf.

Um Finanzlöcher im Oberhausener Stadthaushalt zu stopfen, hatte der Rat der Stadt Oberhausen Anfang Februar 2024 unter anderem eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Für einen Vierbeiner sollten künftig 168 Euro statt 156 Euro pro Jahr fällig werden. Bei zwei und mehr Hunden sollten es je Tier 288 Euro statt bislang 216 Euro sein.

Diese Staffelung ist jetzt verändert worden, so dass Tierhalter mit zwei Hunden besser gestellt sind: Wer einen Hund hält, zahlt künftig, wie geplant, 168 Euro; bei zwei Hunden beträgt der Betrag aber nun 252 Euro je Tier und erst bei drei und mehr Hunden beläuft sich der Betrag je Tier auf 288 Euro.

In bestimmten Fällen: Regulärer Steuersatz auch für „gefährliche Hunde“

Weiterhin ist in bestimmten Fällen eine ziemlich deutliche Entlastung für die Halterinnen und Halter von sogenannten „Kampfhunden“ vorgesehen; für diese Tiere gab es bislang in Oberhausen keine Extra-Besteuerung, nach dem Februar-Beschluss sollte sie für alle Listenhunde 850 Euro pro Jahr betragen.

Gerade dieser Punkt hatte heftige Kritik sowohl auf der Straße als auch im detailreichen Text des Bürgerantrags hervorgerufen. Die Reaktion von Politik und Stadtverwaltung sieht nun so aus: Die Steuer für die Haltung von Listenhunden und gefährlichen Hunden wird nach einem Antrag des jeweiligen Hundehalters auf den regulären Steuersatz von 168 Euro vermindert, wenn das Tier eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolviert hat und der Maulkorb- und Leinenzwang ausgesetzt worden ist. Diese Regelung gilt auch für Junghunde, wenn diese Tiere an einer entsprechenden Ausbildung teilnehmen. Für alle anderen gefährlichen Hunde soll der neue Steuersatz von 850 Euro pro Tier und Jahr, wie geplant, eingeführt werden.

Mit Protestschildern waren die Oberhausener Frauchen und Herrchen im Frühjahr sowohl in Alt-Oberhausen (Foto) als auch in Sterkrade präsent.
Mit Protestschildern waren die Oberhausener Frauchen und Herrchen im Frühjahr sowohl in Alt-Oberhausen (Foto) als auch in Sterkrade präsent. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Ein weiterer Punkt: Für Hunde, die aus den Tierheimen in Mülheim und Gelsenkirchen übernommen werden, gelten unter gewissen Voraussetzungen befristete Steuerbefreiungen und -ermäßigungen.

Hundehalter: Günstigere Steuersätze gelten in vielen anderen Städten

Zuletzt hatten die Hundehalter Mitte Februar auf dem Altmarkt in Alt-Oberhausen und Anfang Februar in Sterkrade heftig gegen die Steuererhöhungen protestiert, zahlreiche Protestschilder in die Höhe gehalten und dabei auch das Gespräch mit Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) gesucht. „Unsere Hunde sind unsere Familienmitglieder“, hieß es auf einem der Plakate. Auf einem weiteren Schild wiesen die Demoteilnehmer darauf hin, wie günstig die Steuersätze für Hunde in vielen anderen Städten und Kreisen in Deutschland seien. 48 Euro pro Hund und Jahr sind es danach zum Beispiel in Berlin-Havelland, 96 Euro in Düsseldorf und 112 Euro in Wesel.

Die jetzt erfolgten Nachbesserungen bei der Hundesteuer seien „einzig dem von mir inhaltlich verfassten Bürgerantrag zu verdanken, den über 700 Bürgerinnen und Bürger unterstützt haben“, unterstreicht Martina Weiher. Keinesfalls habe die Stadtverwaltung nur aufgrund der Demonstrationen ein Umdenken gezeigt und von sich aus Punkte nachgebessert. Erst der Bürgerantrag habe diese Wirkung erzielt.

Die neue Oberhausener Hundesteuersatzung soll nun am 1. Juli 2024 in Kraft treten und über zwei Millionen Euro pro Jahr in die Stadtkasse spülen. Die Verwaltung benötige die Vorlaufzeit bis zum 1. Juli, um die automatisierten Steuerverfahren entsprechend umzustellen, heißt es. Und auf diese Weise bleibe zudem vor allem denjenigen genügend Zeit, sich auf die erhöhten Steuersätze einzustellen, die einen gefährlichen Hund halten.

Mehr zum Thema