Oberhausen. Ist ein Vorschlag der CDU Oberhausen überhaupt verfassungskonform? Die SPD übt scharfe Kritik an Äußerungen der Wirtschafts- und Sozialpolitiker.
Kopfschütteln in Reihen der SPD-Ratsfraktion Oberhausen: Eine Äußerung ihrer CDU-Kollegen im Rat der Stadt sorgt für heftige Kritik. Der Vorwurf: Sozial-Populismus. Anlass ist eine Einschätzung der CDU zum Bürgergeld. Die hiesigen Christdemokraten schließen sich dem Vorschlag der Bundes-CDU an, Bürgergeld-Empfängern nach drei Monaten die Unterstützung zu streichen, wenn diese über drei Monate Vorstellungsgespräche versäumen oder zumutbare Arbeit ablehnen. Die SPD hält es für fraglich, ob eine solche Komplettstreichung überhaupt verfassungskonform wäre.
Hintergrund
Bedürftigen Menschen die Mittel zu streichen, würde zu absoluten Härtefällen führen, gerade wenn Kinder mit betroffen sind, ist sich Denise Horn, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sicher. Zudem sei die Zahl der Menschen, die wegen eines Jobverlustes die Grundsicherung beziehen, im Jahr 2023 auf einen Tiefststand gesunken. Dies widerspreche der These, dass das Bürgergeld keine Anreize setze, Arbeit aufzunehmen – so hatte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Finn Rubin, seine Ablehnung gegenüber den aktuellen Regeln des Bürgergeldes begründet. Auch der wirtschaftspolitische Sprecher Christian Benter hatte sich gegen das Bürgergeld in seiner jetzigen Form gestellt.
Denise Horn erinnert daran, dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im November 2022 auf eine Reihe von Änderungen beim Bürgergeld-Gesetz verständigt habe. Karenzzeiten wurden verkürzt, Schonvermögen wurde reduziert. Die CDA, der Arbeitnehmerflügel der CDU, habe diesen Kompromiss damals gelobt. „Warum nun auch die CDU Oberhausen bei der Bewertung des Gesetzes zu einer völlig anderen Einschätzung kommt als die CDA unter ihrem Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann, lässt sich mit Sachargumenten nicht erklären.“