Oberhausen. Im März 2022 wird eine Seniorin am Geldautomaten vom Security-Mitarbeiter ihrer Bank bestohlen. Das Geld hat sie bis heute nicht zurück. Warum?

Der Fall hat für Entrüstung gesorgt: Im März 2022 wird eine über 90 Jahre alte Frau an einem Geldautomaten einer Bank bestohlen – ausgerechnet vom Sicherheits-Mitarbeiter des eigenen Hauses. Insgesamt verliert sie dadurch 3300 Euro. Das Geld hat sie bis heute nicht zurückerhalten, wie ihre Tochter der Redaktion mitteilt. Wie kann das sein?

Eine Sprecherin des Duisburger Landgerichtes erklärt das lange Warten der Frau. Das Landgericht ist deshalb zuständig, weil der Sicherheits-Mitarbeiter gegen sein erstes Urteil Berufung eingelegt hatte: Im April dieses Jahres verurteilte ihn das Oberhausener Amtsgericht wegen Computerbetruges zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro. Zu seiner eigenen Berufungsverhandlung war der Mann dann aber gar nicht erschienen. >>> Zum Nachlesen: Eigene Security beklaut Seniorin am Geldautomaten einer Bank

Die Berufung ist zwar damit vom Tisch. Doch das bloße Einlegen der Berufung sorgte dafür, dass die Seniorin so lange warten muss. Denn die erste Entscheidung des Amtsgerichts war damit nicht rechtskräftig. Und somit auch nicht die Entscheidung, dass die Beute, also die 3300 Euro der Seniorin, eingezogen werden.

Dreister Diebstahl: Opfer muss sich an die Staatsanwaltschaft wenden

Das Prozedere ist kompliziert: In einem Fall wie diesem muss die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren zunächst den Einzug der Beute beantragen. Diesem Antrag muss das Gericht folgen – und die Entscheidung muss rechtskräftig sein. Erst danach entscheidet dann wiederum die Staatsanwaltschaft, was mit dem eingezogenen Geld geschieht.

Im Fall der Seniorin bedeutet dies nun: Wenn die Entscheidung aus dem Berufungsverfahren schriftlich vorliegt, liegt es in der Hand der Staatsanwaltschaft – an die sich die über 90 Jahre alte Frau dann wenden muss.