Oberhausen. Ein Security-Mitarbeiter einer Bank beklaut am Geldautomaten eine sehbehinderte Seniorin. Seine Strafe wollte er zunächst nicht akzeptieren.

  • Dreister geht es kaum: Ausgerechnet ein Security-Mitarbeiter einer Bank beklaut eine hilfsbedürftige und sehbehinderte Seniorin am Geldautomaten
  • Das Amtsgericht Oberhausen verhängte in einem ersten Verfahren eine Geldstrafe
  • Der Mann legte Berufung ein, erschien aber zur neuerlichen Verhandlung nicht vor Gericht – wohl sein Glück.

An Niedertracht kaum zu überbieten: Die hilflose Situation einer sehbehinderten Seniorin nutzte ein 34-jähriger Oberhausener im März 2022 aus, um die Bankkundin um 3300 Euro zu erleichtern. Besonders niederträchtig, weil der Täter als Sicherheitsbeamter in der Automatenhalle der Bank an der Marktstraße tätig war. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht Duisburg mit dem Fall befassen.

Man kann es sich gut vorstellen, wie die Geschädigte unsicher um Hilfe bat, als sie am Bankautomaten nicht zurecht kam. „Könnten Sie mir vielleicht helfen? Ich sehe nicht mehr so gut, aber ich bin ja auch schon 92.“ Mit diesen oder ähnlichen Worten wandte sie sich an den Security-Mitarbeiter. Der half gerne.

92-Jährige bekam vom Diebstahl gar nichts mit

Insbesondere wohl deshalb, weil er dabei nicht nur die EC-Karte der alten Dame in die Finger bekam, sondern auch deren PIN erfuhr. Das nutzte der 34-Jährige, um neben den 700 Euro für die Bankkundin noch 1300 Euro für sich selbst vom Konto der Rentnerin abzuheben.

Damit nicht genug: Die 92-Jährige bemerkte auch nicht, dass die EC-Karte, die der freundliche Sicherheitsdienstler ihr hinterher in die Finger drückte, gar nicht ihre, sondern die eines Fremden war. Mit der Karte der alten Dame hob der 34-Jährige am Tag nach diesem dreisten Trick noch einmal 2000 Euro ab.

Dreister Diebstahl: Urteil wegen Computerbetrugs

Das Amtsgericht Oberhausen hatte den Mann im April dieses Jahres wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt und zusätzlich die Einziehung der Beute in Höhe von 3300 Euro angeordnet. Der 34-Jährige - ehemalige - Sicherheitsdienstmitarbeiter legte Berufung ein. Doch die Verhandlung beschränkte sich nur auf einen kurzen Auftritt seines Verteidigers. „Der Mandant kommt nicht“, erklärte der Anwalt der Kammer. „Und ich gehe jetzt auch wieder. Sie können dann die Berufung verwerfen“, fügte er grinsend hinzu.

Dass der Angeklagte keinen Wert mehr auf die Berufung legte, lag vielleicht daran, dass der Vorsitzende im Vorfeld der Verhandlung darauf aufmerksam machte, dass angesichts der Gesamtumstände auch ein besonders schwerer Fall in Betracht komme. Eine Strafreduzierung war da kaum zu erwarten. Die Staatsanwältin kommentierte die Sache auf ihre Weise: „Der Angeklagte kann froh sein, dass wir nicht auch Berufung eingelegt haben“, schnaubte sie. Denn dann hätte die Strafe auch höher ausfallen können.