Oberhausen. Akribische Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht in Oberhausen: Mehrere Ladendetektive und ein Kaufhaus-Abteilungsleiter sagen als Zeugen aus.

Gleich mehrere Ladendetektive haben jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen ausgesagt. Ein 32-jähriger Mann aus Algerien, der seit neun Jahren in Deutschland lebt, vor Gericht aber immer noch einen Dolmetscher benötigte, saß auf der Anklagebank. Der juristische Tatvorwurf lautete: Diebstahl mit Waffen.

Unter Vorsitz von Richterin Alina Hahn ging es um zwei Fälle von Ladendiebstahl im Centro Oberhausen am 19. Januar 2022 und im Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim am 22. Januar 2022. Zusammen mit einem gesondert verfolgten Komplizen soll der Angeklagte jeweils versucht haben, aus dortigen Geschäften Wellensteyn-Jacken zu entwenden. In beiden Fällen fielen die Verdächtigen den Ladendetektiven auf.

Im Centro wurden sie zunächst von der Überwachungskamera erfasst, als sie zu dem Ständer mit den Wellensteyn-Jacken gingen und dort offenbar die Diebstahlsicherung von Kleidungsstücken entfernten. Der gesondert verfolgte Komplize zog das Diebesgut offenbar unter seiner eigenen Jacke an, der Angeklagte steckte die Beute laut Anklageschrift in eine große Einkaufstasche. Als ihm klar wurde, dass sie ertappt worden sind, warf der Mann das Kleidungsstück offenbar zurück in den Verkaufsraum.

Nach der Festnahme in Mülheim beschimpfte der Angeklagte die Polizisten

Im Mülheimer Fall hatte der Angeklagte – wie zuvor sein Komplize in Oberhausen – das Beutestück unter seiner eigenen Jacke angezogen und wurde in dieser Situation ertappt. In beiden Fällen alarmierten die Ladendetektive die Polizei, was nach den Zeugenaussagen zu heftigen verbalen und teils auch physischen Attacken des Angeklagten auf die Zeugen führte. Ein Kaufhaus-Abteilungsleiter aus Mülheim bestätigte als Zeuge vor Gericht dieses ungewöhnlich aggressive Auftreten des Mannes.

Die Polizei fand bei dem Angeklagten jeweils Pfefferspray, das er bei den Taten in Oberhausen und Mülheim mitführte. Nach der Festnahme in Mülheim soll der Angeklagte die Polizisten zudem als „Nazis“ beschimpft haben und einem Ladendetektiv soll er mit den Worten gedroht haben: „Kill You!“

Verteidigung plädiert für eine Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer den Tatvorwurf des vollendeten Diebstahls mit Waffen beziehungsweise gefährlichen Gegenständen (Pfefferspray) jeweils als erwiesen an. Auch mit Blick auf das lange einschlägige Vorstrafenregister des Mannes forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass der Angeklagte seit einigen Monaten verheiratet sei, dass die Familie ihr erstes Kind erwarte und dass der Mann jetzt insgesamt auf einem besseren Lebensweg sei. Eine Bewährungsstrafe sei deshalb sinnvoll, zumal der 32-Jährige größtenteils geständig sei.

Langes Vorstrafenregister und hohe Rückfallquote wirken strafverschärfend

Das sah das Schöffengericht nach recht kurzer Beratung anders. Richterin Alina Hahn wies auf das lange einschlägige Vorstrafenregister, die hohe Rückfallquote und die aggressiven Attacken des Angeklagten gegenüber Zeugen und Polizeibeamten hin, was in diesem Fall in der Summe als strafverschärfend gewertet werden müsse. Zwei Jahre und sechs Monate – so lautete das Urteil des Schöffengerichts, wobei ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Essen wegen der heftigen Beamtenbeleidigung mit einbezogen worden ist.