Oberhausen. Engagierte Vereine und Kulturschaffende sorgen für Lebensqualität in einer Stadt wie Oberhausen. Doch nur wenige erhalten eine Finanzspritze.
Sollte der armen Stadt Oberhausen 2024 tatsächlich ein Nothaushalt drohen, dann sind auch die zehnseitigen Förderrichtlinien für die freie Kulturarbeit nur noch Makulatur. Dann gäbe es schlicht nichts mehr zu verteilen. Doch selbst ohne diese düstere Kulisse müssen sich etliche der kleineren Kulturträger in Oberhausen auf geringe Zuschüsse einstellen – und auf einiges an Mehrarbeit, um diese Förderung überhaupt zu erhalten.
In der Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober, sollen die neuen „Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit“ dem Kulturausschuss vorliegen. Die Begründung der Rathausfachleute für die Politiker erklärt die Situation in der knappest möglichen Form: Das „enorm gestiegene Antragsvolumen“ mache die Neufassung nötig. Nach zwei oder mehr Jahren des pandemiebedingten Stillstandes für viele Kulturschaffende ist zum einen der Nachholbedarf groß. Doch ausgerechnet, als seit Sommer vorigen Jahres alle wieder loslegen wollten, sorgte die kriegsbedingte Inflation dafür, dass viele sich ihre Lust am Kulturgenuss gar nicht mehr wie gewohnt leisten konnten. Es folgten Hilferufe der Künstlerinnen und Künstler in Gestalt von Zuschussanträgen.
Seit dem Frühjahr 2023 mühen sich Kulturpolitiker, einen größeren Kreis von Empfängern aus einem Budget, das längst nicht in gleichem Maße „mitwachsen“ kann, möglichst fair zu bedienen. Wer als Entscheider genauer auf die Anträge blicken will, kann sich aber mit den bisher akzeptierten „formlosen“ Schreiben nicht begnügen. Vergleichbarkeit verlangt auch ein Mehr an „Papierkrieg“ – allerdings in der Online-Variante, denn nur noch über die Seite oberhausen.de/de/index/kultur-bildung/kultur/kulturfoerderung.php lassen sich Anträge für die Jahre 2024 und folgende stellen.
Wie bringt man „künstlerische Qualität“ in Papierform?
„Eine pauschalierte, kontinuierliche Förderung ist nicht vorgesehen“, heißt es streng im Kapitel „Voraussetzungen“. Die von etlichen Vereinen erlebte Praxis war bisher anders: Man setzte jährlich seinen Antrag auf – und war sich einer positiven Antwort ziemlich sicher. Wie sich die nun verlangte „künstlerische Qualität“ in Papierform festmachen lässt – darüber könnte man schon einen fast philosophischen Disput aufmachen. Drei von elf Kriterien soll ein förderfähiges Projekt erfüllen, sei es eine zu erzielende „Breitenwirkung“, sei es das Erschließen „neuer Kulturorte“.
Die Ausschlusskriterien sind da schon klarer: Brauchtumsfeste, wie etwa Schützenfeste, haben keine Chance; die Partyband im Festzelt ist kein Fall für die Kulturförderung. Auch Projekte zum Zweck des Sports, der Tierzucht, der Gartenpflege und solche, die parteipolitische oder religiöse Ziele verfolgen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
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Allerdings müssen die Träger freier Kulturarbeit nicht unbedingt in einer „fest gefügten Organisationsstruktur“ (etwa als Verein) auftreten. Doch sie brauchen einen klugen Kopf, der fähig ist, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan schlüssig zu formulieren. Ehrenamtliche Arbeit kann darin übrigens mit 15 Euro pro Stunde als Eigenleistung angerechnet werden.
Barrierefreiheit und Verantwortung für den Klimaschutz
Detailliert ist auch die Dokumentationspflicht der Geförderten: Das Kulturbüro verlangt „innerhalb von acht Wochen“ nach Projektende einen Verwendungsnachweis samt Sachbericht und Dokumentation. Zudem haben die Kulturschaffenden in allen ihren Publikationen, vom Plakat bis zu Social Media-Auftritten, „an deutlich sichtbarer Stelle“ auf die städtische Förderung hinzuweisen. Größere Geldgeber wie Stiftungenoder Landes-Institutionen verfahren schon längst so.
Schließlich nennt das „Beiblatt zu den Förderrichtlinien“ noch zwei gewichtige Aspekte, die Geförderte berücksichtigen sollen: Zum einen die Barrierefreiheit, mit der nicht nur die Rampe für Rollstühle gemeint ist, sondern die „leichte Zugänglichkeit in den Ankündigungen und der Ansprache“. Zum anderen gelte es auch, der „Verantwortung für den Klimaschutz“ gerecht zu werden. Daraus könnten Satiriker ihre Pointen drechseln – sind doch die klimaneutralsten Kulturereignisse jene, die gar nicht erst stattfinden.
Über teurere Anträge entscheidet der Kulturausschuss
In einem Punkt sind die neugefassten Förderrichtlinien nicht ganz so streng wie die bisherige Version: Waren bislang Anträge „mindestens drei Monate“ vor Projektbeginn zu stellen, so heißt es nun „in der Regel drei Monate“ vor dem geplanten Kulturereignis. Allerdings ist der Kulturausschuss stets milde mit „Nachzüglern“ verfahren.
Zuschüsse bis 500 Euro bewilligt das städtische Kulturbüro und informiert den Kulturausschuss über seine Entscheidungen – auch über die Ablehnungen. Über Projektanträge von mehr als 500 Euro entscheiden die Politiker im Kulturausschuss.