Oberhausen/Duisburg. Nach einem Feuer im Europahaus Oberhausen musste ein Kind auf der Intensivstation behandelt werden. Der Brandstifter stand nun vor Gericht.

  • Bei einem Brand im Europahaus in Oberhausen wurde im November 2022 ein Kind schwer verletzt
  • Ein 53-jähriger Mieter hatte im Wahn seine Wohnung angezündet
  • Das Gericht ordnete nun die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an

Im Wahn zündete ein 53-jähriger Oberhausener am 14. November 2022 seine Wohnung im dritten Obergeschoss des sogenannten „Europahauses“ an der Elsässer Straße an. Ein siebenjähriges Mädchen musste wegen einer Rauchgasvergiftung im Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden. Das Landgericht Duisburg ordnete nach langwieriger Verhandlung nun die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der psychisch kranke Mann hatte am Abend des Tattages in seiner Küche auf einem Wäscheständer hängende Textilien entzündet. Das Feuer breitete sich über die ganze Wohnung aus. Rußniederschläge und das Löschwasser der Feuerwehr machten einen Teil des „Europahauses“ dauerhaft unbewohnbar.

Mehrere Familien verloren ihre Wohnungen

Die Vernehmung zahlreicher Zeugen machte im Laufe des neuntägigen Prozesses, der bereits im Mai begann, die dramatischen Folgen für die Bewohner des Hauses deutlich: Einigen war erst im Nachhinein klar geworden, dass die Sache auch mit ihrem Tode hätte enden können. Doch auch der Verlust der Wohnung machte den Geschädigten verständlicherweise zu schaffen.

Zum Tatzeitpunkt hatten sich sechs Personen in dem vom Feuer betroffenen Gebäudeteil aufgehalten. Die Staatsanwaltschaft war deshalb bei ihrem Antrag auf Unterbringung von sechsfachem versuchten Mord ausgegangen. Sie hielt den Brandstifter für gemeingefährlich.

53-Jähriger war schuldunfähig, erkannte aber die möglichen Folgen

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zwar keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter Wahnvorstellungen litt und deshalb schuldunfähig war. Dennoch, so der Gutachter, sei der 53-Jährige noch in der Lage gewesen, die möglichen Folgen seines Tuns und die Gefährdung von Menschenleben zu erkennen.

Entscheidender war allerdings ein weiterer Teil des abschließenden Gutachtens: Der Mediziner war überzeugt davon, dass ohne eine langfristige Therapie in einer geschlossenen Anstalt eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der 53-Jährige weitere gefährliche Taten begehe. Die Kammer sah daraufhin keine andere Möglichkeit, als dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen.