Oberhausen. Ein psychisch kranker Oberhausener (53) soll 2022 Feuer im Europahaus gelegt haben. Das Landgericht muss nun über die Unterbringung entscheiden.
Nicht zum ersten Mal brannte es am 14. November 2022 im so genannten Europahaus an der Elsässer Straße. Einmal mehr war Brandstiftung die Ursache. In diesem Zusammenhang steht nun ein 53-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. Die 6. Große Strafkammer muss über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den psychisch gestörten Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Am Abend des Tattages soll der Beschuldigte in seiner Küche im dritten Obergeschoss des Europahauses Textilien auf einem Wäscheständer angezündet haben. Das Feuer breitete sich über die ganze Wohnung aus. Sechs Personen hielten sich zu dieser Zeit in dem Wohnhaus auf. Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft geht daher von sechsfachem versuchten Mord als Anlasstat des Sicherungsverfahrens aus.
Staatsanwaltschaft: Beschuldigter wusste um die Gefahr seines Handelns
Nach Auffassung der Anklagebehörde hat der Beschuldigte, der zur Tatzeit unter Wahnvorstellungen litt, trotz seiner psychischen Erkrankung um die Gefährlichkeit seines Tuns gewusst. Ein siebenjähriges Mädchen hatte bei dem Feuer zu viel Rauchgas eingeatmet und musste im Krankenhaus intensivmedizinisch versorgt werden. Die Feuerwehr konnte gerade noch verhindern, dass der Brand auf andere Gebäudekomplexe übersprang. Seit dem Feuer ist der betroffene Teil des Europahauses unbewohnbar.
Der Beschuldigte, ein gemütlich wirkender fülliger Mann mit Brille, der bereits vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist, schaute während der Verlesung der Antragsschrift ein wenig ratlos im Gerichtssaal umher. Seine Verteidigerin verkündete, dass ihr Mandant sich zu Prozessbeginn nicht zur Sache äußern wolle. Möglicherweise werde das an einem der nächsten Verhandlungstage geschehen.
Bis Ende August sind zehn weitere Verhandlungstage geplant
Bis Ende August sind zehn weitere Sitzungstage geplant. Der Beschuldigte war überrascht, dass der erste Verhandlungstag bereits nach wenigen Minuten wieder beendet war. „Och, das war es schon?“ Als seine Frage bejaht wurde, beschwerte er sich höflich, dass dafür aber viel Aufwand getrieben worden sei. Schließlich war er über 100 Kilometer weit antransportiert worden.
Ein Aufwand, den die Kammer nicht ohne Grund an einem Brückentag betrieb: Es war der letzte Tag der vorgeschriebenen Sechsmonatsfrist. Hätte das Verfahren nur einen Tag später begonnen, hätte die Kammer die Verzögerung dem Oberlandesgericht erklären müssen.