Mülheim. Nach einem handgreiflichen Zoff unter Achtklässlern einer Mülheimer Realschule ist nur eins klar: Beide Parteien erklären jeweils ihre Unschuld.
Strafanzeige gegen Strafanzeige, Aussage gegen Aussage: Eine handgreifliche wie verbale Auseinandersetzung zwischen Achtklässlern der Realschule Broich wird der Polizei Arbeit machen.
Klar ist bislang nur: Es gab eine Auseinandersetzung. Der Vater einer beteiligten Schülerin hatte seine Tochter in der Vorwoche als Opfer rassistischer Beleidigungen dargestellt. Er stellte Strafanzeige auch wegen schwerer Körperverletzung bei der Polizei. Schon auf dem Boden liegend, so seine und die Schilderung seiner Tochter, sollen mehrere Jungen auf sie eingetreten haben. Der Vater hatte der Redaktion einen Arztbrief vorgelegt, der Prellungen am Schlüsselbein, Oberarmknochen, Ellenbogen und Unterarm dokumentierte sowie das Klagen der 15-Jährigen über starken Druckschmerz an den Trapezmuskeln und am Kapuzenmuskel.
Mutter eines Mülheimer Achtklässlers sieht ihren Sohn nicht als Täter, sondern als Opfer
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Jetzt meldete sich die Mutter eines beteiligten Schülers zu Wort und schildert auf drei Seiten eine ganz andere Version des Geschehens. Sie stellt die Schülerin als Täterin dar. Diese habe ihren Sohn und weitere Mitschüler ohne ersichtlichen Grund gewalttätig und verbal traktiert, habe selbst nie auf dem Boden gelegen, auch wenn ihr Sohn und andere Jungs versucht hätten, sie vom Angriff abzuhalten. Vielmehr habe die 15-Jährige ihren körperlich unterlegenen Sohn mit Schlägen und Tritten „massiv attackiert“, so dass dieser ein Hämatom und eine Schürfwunde am Nasenflügel, Rötungen an Hals und Wange sowie Striemen am Hals davongetragen habe.
Dass ihr Sohn oder seine drei Klassenkameraden, dreimal 13 und einmal 14 Jahre alt, zuvor jemals durch rassistische oder anderweitig diskriminierende Äußerungen auffällig geworden seien, wie von dem Mädchen und ihrem Vater geschildert, wies die Mutter zurück. Benannte Äußerungen wie „Hitler hätte dich zuerst getötet“ oder „Hitler mag dich nicht“ seien nie gefallen.
Mülheims Polizei will alle Beteiligten zum Tathergang vernehmen
Die Polizei bestätigte am Montag noch einmal, dass bislang zwei Strafanzeigen zu dem Vorfall vorlägen, die sich jeweils gegen die andere Seite richteten: einmal wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung, das andere Mal wegen leichter Körperverletzung. Die Polizei kündigte an, alle Beteiligten vernehmen zu wollen. Eine angeblich dritte Strafanzeige, online aufgegeben, hat die Polizei bislang noch nicht registriert beziehungsweise dem Fall zugeordnet.