Mülheim. Wer bis jetzt noch nicht seinen Grundsteuerbescheid abgegeben hat, sollte das schnellstmöglich nachholen. Das Finanzamt will nun durchgreifen.

Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 Prozent) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Wer seiner Pflicht noch nicht nachgekommen ist, wird vom Finanzamt nun erinnert.

„Im Finanzamt Mülheim sind bisher 48200 Erklärungen von 551000 eingegangen, rund 88 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Birgit Höltgen, Leiterin des Finanzamts Mülheim. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. „Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten“, so Höltgen. „Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären.“

Grundsteuer in Mülheim – so berichteten wir:

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause sollen die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt, geschätzt werden. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont die Leiterin.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, so Birgit Höltgen weiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 0208 3001 1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.“