Moers. Die Europameisterschaft steht vor der Tür. Ein Moerser Jurist sagt, welche Regeln für Fußball-Deko am Haus und Public Viewing im Garten gelten.

Die Fußball-EM 2024 steht vor der Tür. „Fußballfans dürfen ihr Haus natürlich zur EM dekorieren – egal ob sie Mieter oder Eigentümer sind“, wird Markus Kruse, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V, in einer Mitteilung seines Vereins zitiert. Er gibt nur eines zu bedenken: „Fahnen, Wimpel oder Girlanden müssen so angebracht werden, dass sie nicht herunterfallen und jemanden verletzen oder zum Beispiel Autos beschädigen können.“ Wer zur sicheren Befestigung etwa einen Haken an der Fassade anbringt, greift in die Bausubstanz ein. „Dafür benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters“, erinnert Kruse.

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Wer eine große Fahne aufhängen möchte, sollte außerdem darauf achten, dass davon nicht die Fenster der Nachbarn verdeckt werden. „Wir empfehlen auch während der Europameisterschaft immer Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen“, sagt Kruse von Haus & Grund an der Weygoldstraße in Moers. Das gelte besonders für die EM-Party daheim, auf dem Balkon oder im Garten: „Für Public Viewing während der Fußball-EM sind die Lärmschutzregeln zwar gelockert worden.“ Das gelte allerdings nicht für den privaten Bereich. „Zuhause müssen Fußballfans daher die Spielregeln einhalten und ab 22 Uhr die Nachtruhe weniger fußballbegeisterter Nachbarn beachten.“

Public Viewing in Moers: Mieter haben Nachtruhe auch während der Fußball-EM einzuhalten

Gut zu wissen, denn 26 der 51 EM-Partien werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Bei früheren Spielen an Sonntagen ist die bundesweit von 0 bis 24 Uhr geltende Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten. „Zu den festgelegten Ruhezeiten sind Geräusche tagsüber auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Hier sollte die Grenze von 40 Dezibel nicht überschritten werden“, so Kruse. Er empfiehlt grundsätzlich, vor der Fußball-Party mit den Nachbarn zu sprechen, damit sie sich darauf einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen können.

„Vielleicht schaut man sich die Spiele auch mit den Nachbarn gemeinsam an und fiebert für seine Lieblingsmannschaft mit“, schlägt Kruse vor. „Alternativ kann es sich gerade in der Etagenwohnung anbieten, zum Public Viewing oder in die Kneipe zu gehen.“ Nur auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Sache nicht: Die Nachtruhe gehört zu den elementaren Bestandteilen einer Hausordnung. Mieter, die dagegen verstoßen, müssen mit einer Abmahnung vom Vermieter rechnen. Im Wiederholungsfall droht die Kündigung. Eigentümer können auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden.