Moers. Haus und Grund in Moers gibt Tipps zum Grillen auf Balkon und Terrasse und räumt mit populärem Irrtum auf. Was bei Grillpartys zu beachten ist.

Mit dem schönen Wetter beginnt für viele auch der Start in die Grillsaison. Immer wieder sorgt der Grillabend auf Balkon oder Terrasse aber auch für Streitigkeiten. Wichtig zu wissen: Rauchschwaden und Gerüche vom Grill dürfen grundsätzlich nicht die Nachbarschaft belästigen, wie der Eigentümer-Verein Haus & Grund Grafschaft Moers in einer Mitteilung anmerkt. Geschäftsführer Markus Kruse: „Das Grillen kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe nach sich ziehen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Um Streit zu vermeiden, sollte man im Vorhinein das Gespräch suchen. Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen.“

Der Geschäftsführer von Haus & Grund in Moers räumt mit einem populären Irrglauben auf: „Es gibt keine klare Regelung, wie oft man pro Jahr grillen darf. Im Laufe der Jahre haben die Gerichte dazu sehr unterschiedlich geurteilt. Daher sollte man einen Rechtsstreit besser vermeiden und die Nachbarn fragen, wie oft das Grillen für sie in Ordnung ist.“ Alternativ bietet es sich an, auf einen öffentlichen Grillplatz oder in einen Park auszuweichen, in dem das Grillen erlaubt ist. Naturgemäß sei erlaubt, was niemanden beeinträchtigt.

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Im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse ist das Grillen grundsätzlich nur mit Elektrogrill möglich. Dabei geht es nicht nur um die Geruchsbelästigung: „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, stellt Kruse fest. Ein Freibrief sei ein Elektrogrill aber trotzdem nicht: „Vor dem elektrischen Grillabend sollte man einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Mitunter ist darin nämlich das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“

Durch die große Nähe zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt der Mietrechtsexperte zu bedenken. Klar geregelt ist außerdem, dass eine Grillparty ab 22 Uhr die Nachtruhe der Nachbarn achten muss. Die Championsleague am Abend sollte folglich nicht im Außenbereich verfolgt werden.

Kruses Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“