Moers. Seit dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis in Grenzen erlaubt. Kiffen ist seither auch in Moers möglich. So lief die erste Woche.

Seit rund einer Woche ist der Konsum und der Besitz von Cannabis in Grenzen erlaubt. Seit dem 1. April gilt das vom Bundesrat freigegebene und in der Öffentlichkeit sehr umstrittene Cannabis-Gesetz. Das Rauchen eines Joints an öffentlichen Plätzen ist seither möglich - allerdings gibt es Einschränkungen, die vor allem dem Jugendschutz dienen. So ist er in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten, in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr ebenfalls. Auch „in Sichtweite“, wie das Bundesgesundheitsministerium schreibt, von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie öffentlichen Sportplätzen gilt ein Verbot. Sichtweite umfasst einen Abstand von mehr als 100 Metern.

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Wie lief die erste Woche in Moers? Auf Anfrage der Redaktion berichtet Stadtsprecher Klaus Janczyk, dass es bisher nur einen Hinweis aus der Bevölkerung gab, „der aber nicht ursächlich mit Cannabiskonsum zu tun hatte.“ Demnach habe eine Bürgerin über das soziale Netzwerk Facebook gemeldet, dass sich auf einem Spielplatz abends „laute Jugendliche“ getroffen haben, die „vermutlich dem Geruch nach“ Marihuana konsumiert haben.

Cannabis-Konsum in Moers: Gezielte Kontrollen sind noch nicht möglich

Gezielte Kontrollen gibt es dagegen bislang nicht. Janczyk begründet das mit noch fehlenden Rahmenbedingungen. „In NRW gibt es noch keine eindeutige Regelungen zu den Zuständigkeiten. So ist beispielsweise noch nicht klar, wie mit den Mengen umgegangen wird. Auch der Bußgeldkatalog fehlt bisher - dementsprechend gab es bisher auch keine Bußgelder.“

Ende April, erklärt der Stadtsprecher weiter, gibt es ein Treffen mit allen Ordnungsamtsleitungen auf Kreisebene, bei dem die Situation erörtert werden soll. „Wichtig ist aber, dass vom Land Vorgaben zu Zuständigkeiten und Umsetzungen kommen“, sagt Janczyk. Erst wenn die Zuständigkeiten bei den Ordnungsbehörden liegen, könne die Verwaltung wie bei anderen Verstößen hinweisbezogen tätig werden. „Sicherlich wird es den ein oder anderen ‚Mitnahmeeffekt‘ geben, wie bei dem klassischen Beispiel der konsumierenden Jugendlichen abends auf dem Spielplatz.“ Künftig möchte die Verwaltung das Thema wie andere Ordnungswidrigkeiten „anlassbezogen“ bearbeiten und zusätzlich im Rahmen der regulären Gänge des Außendienstes auf mögliche Verstöße achten.