Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen-Vluyn. Ab April ist der Konsum von Cannabis erlaubt. Aber es gibt strikte Regeln. Wo es dann in Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn möglich ist.
Der Bundestag hat am 23. Februar für die Entkriminalisierung von Cannabis gestimmt. Damit ist ab dem 1. April der Besitz und Konsum für Erwachsene in bestimmten Grenzen erlaubt – vorausgesetzt, der Bundesrat legt keinen Einspruch ein. Zukünftig wäre es also möglich, sich vor dem Moerser Rathaus einen Joint anzuzünden und ihn zu konsumieren. Aber: Das heißt nicht, dass das Kiffen dann auch überall erlaubt ist.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es Beschränkungen beim öffentlichen Konsum. So ist er in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten, in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr ebenfalls. Auch „in Sichtweite“, wie das Bundesgesundheitsministerium schreibt, von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie öffentlichen Sportplätzen gilt ein Verbot. Sichtweite umfasst einen Abstand von mehr als 100 Metern.
Kiffen in der Öffentlichkeit: Es gibt Einschränkungen
Was bedeutet das für Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn? Eine interaktive Karte auf unserem Portal gibt einen Eindruck, wie sich das Gesetz im öffentlichen Raum auswirken könnte. Gezeigt wird, welche Verbotszonen sich für den Konsum von Cannabis ergeben. Die Karte ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn: die dargestellten Verbotszonen sind nicht offiziell. Grundlage waren Daten von „Open Street Map“ (OSM) zu Kitas, Schulen, Spielplätzen, Jugendzentren und Sportstätten in ganz Deutschland. Diese könnten unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Die Visualisierung soll lediglich einen Eindruck vom Ausmaß der Jugendschutz-Regeln aufzeigen.
Laut Karte wäre das Kiffen dann an zentralen Orten in Moers, etwa direkt vor dem Rathaus oder am Königlichen Hof, erlaubt. Auf der Homberger Straße ist es komplizierter. Immer wieder wird die Straße durch Verbotszonen unterbrochen, etwa auf Höhe des Grafschafter Gymnasiums und an der Kreuzung zur Römerstraße.
Cannabis-Konsum in Moers und Umland: Hier wäre es dann möglich
Anders sieht es am Kastellplatz aus. Kitas und Spielplätze sorgen hier breitflächig für Verbotszonen. Die Steinstraße in der Altstadt hat hingegen keine Verbotszonen. Aber: Da es sich um eine Fußgängerzone handelt, wäre hier das Kiffen erst ab 20 Uhr erlaubt. Auch in weiten Teilen des Schlossparks wäre der öffentliche Konsum legal möglich.
Unübersichtlich wird es in den einzelnen Stadtteilen. Kindergärten, Spielplätze und Co. sorgen hier für einen Flickenteppich. So kommt es immer wieder vor, dass auf manchen Straßenabschnitten der Konsum erlaubt, auf anderen wiederum verboten ist. In Kamp-Lintfort wäre der Konsum unter anderem zum größten Teil im Zechenpark erlaubt, ebenso vor dem Rathaus. In Neukirchen-Vluyn könnten Erwachsene unter anderem direkt vor der Kulturhalle kiffen, auf weiten Teilen der Hochstraße (Fußgängerzone) sowie auf dem Vluyner-Platz (ebenfalls Fußgängerzone).