Kamp-Lintfort/Rees. Der Vater des getöteten jungen Kamp-Lintforters sieht seinen Sohn als Opfer. Via Facebook sucht er dafür Zeugen. Das sagt der Staatsanwalt dazu.
Im Fall des in Rees getöteten jungen Kamp-Lintforters erfährt der Vater in den sozialen Medien viel Anteilnahme. Die genauen Umstände, wie und warum der junge Mann sterben musste, sind noch unklar. Die Mordkommission hat ausermittelt. Die weiteren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kleve übernommen. Diese dauern an.
Zunächst geht die Staatsanwaltschaft von Notwehr aus. Danach habe sich der Reeser gegen drei Männer zur Wehr gesetzt, die in seine Wohnung eingedrungen waren. Die Messerstiche, die er dem Kamp-Lintforter versetzte, waren tödlich. Bislang sei ihm auch nichts Gegenteiliges bekannt, erklärt am Freitag der zuständige Staatsanwalt Marco Held auf Anfrage. Die Tat hat sich am 4. Oktober ereignet.
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Der Vater stellt die Sache in der Öffentlichkeit anders dar. Er sieht in dem angeblich Überfallenen einen Täter und in seinem Sohn ein Opfer. Via Facebook hat er eine Belohnung von 5000 Euro dem- oder denjenigen versprochen, die als neue Zeugen Licht ins Dunkel bringen.
Was soll das?
„Ich habe keine Ahnung, was er sich davon erwartet“, erklärt Staatsanwalt Marco Held. Er sehe eher die Gefahr, dass sich Menschen des Geldes wegen meldeten und nicht die Wahrheit sagen. „Wenn es weitere Zeugen gäbe, hätten die sich doch bestimmt inzwischen bei der Polizei gemeldet“, ist der Staatsanwalt sicher. Gleichzeitig erwägt er, den Vater womöglich als Zeugen zu vernehmen: „Er scheint ja maßgebliche Erkenntnisse zu haben.“
- Was wir bisher berichtet haben, steht hier
Gleichwohl erklärt Held, dass zum Tathergang „widersprüchliche Aussagen“ vorlägen. Dies gelte es weiter abzuklären. Dass der Vater des getöteten Kamp-Lintforters aktiv öffentlich über seine Sicht der Dinge berichtet, hält der Staatsanwalt zunächst für unproblematisch. Bislang seien auch keine Strafanzeigen, etwa wegen Verleumdung, eingegangen, die im Zusammenhang mit dem Facebook-Post stünden. Etwa, weil dort behauptet wird, die Nachbarn hätten Angst vor dem Reeser. Oder weil behauptet wird, der Reeser habe schon wegen „schwerer Körperverletzung“ im Gefängnis gesessen. Er selbst habe den Eintrag noch nicht eingesehen, erklärt der Staatsanwalt. Zutreffend sei, dass der Beschuldigte bereits einmal inhaftiert war: „Jedoch liegt dies bereits 10 Jahre zurück und dem lagen noch „Jugendverfehlungen“ zugrunde“, so Held.
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Kritische Würdigung
Dass spätere Zeugenaussagen von einem solchen Vorgehen des Vaters des 30-Jährigen beeinflusst werden könnten, sieht Held nicht. „Dies werden wir entsprechend kritisch würdigen.“ Selbst wenn es wahr sei, dass der Reeser auf Whatsapp Bilder seiner blutverschmierten Wohnung gepostet habe, sei dies für die konkreten Ermittlungen ohne Belang.
Ob sich der Reeser im Umgang mit der 14-jährigen Schwester der Freundin des Kamp-Lintforters etwas habe zu Schulden kommen lassen, sei gesondert zu betrachten. „Bis 14 Jahre ist das eine klare Sache. Das ist strafbar.“ Danach müssen andere Fragen berücksichtigt werden, um einen Missbrauch festzustellen.