Moers. Bei den Straßenausbaugebühren bahnt sich eine Änderung an. Ein Gesetzesentwurf sieht deren Abschaffung vor. Welchen Bürgern das nichts nützt.

Es war ein langer Kampf. Jetzt aber münden die Bemühungen der Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen!“ in einem Gesetzesentwurf, der die endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Das Kommunalabgabengesetz soll geändert werden – in der Folge sind dann Anlieger von Beitragszahlungen befreit, wenn die Straße vor ihrer Haustür saniert wird. Laut Vorlage soll das Gesetz am 1. April 2024 in Kraft treten. Klingt gut, wird aber dennoch für einigen Unmut sorgen.

Was kurios anmutet, hat seinen Hintergrund in einem Wort: der Stichtagsregelung. Diese führt nämlich dazu, dass einige Anlieger auch Jahre nach Abschaffung der besagten Beiträge noch ihren KAG-Anteil zahlen müssen. Für einige Bürgerinnen und Bürger in Kapellen wird das zutreffen.

Es gibt einen Stichtag für die KAG-Berechnung

Dreh- und Angelpunkt ist der 1. Januar 2018. Für Straßenbauprojekte, deren Ausbau vor diesem Tag von der kommunalen Politik beschlossen wurde und für die in dieser Phase entsprechende Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt eingestellt worden sind, gelten die alten Regelungen. Heißt: Die Anliegerinnen und Anlieger werden prozentual zur Kasse gebeten.

Für jene Straßensanierungen, die von der Politik danach auf den Weg gebracht worden sind, kann die Kommune „unter bestimmten Voraussetzungen“ Fördermittel beantragen, welche die Anliegerbeiträge zur Finanzierung der Arbeiten ersetzen, erklärt der Technische Beigeordnete Thorsten Kamp. Wie er erklärt, gehören dazu das Vorliegen des Straßen- und Wege-Konzeptes und für den jeweiligen Fall das Bürgerbeteiligungsverfahren.

„Der Förderantrag kann gestellt werden, wenn die Schlussrechnung für die Maßnahme vorliegt“, sagt Kamp. Bedeutet – kurz gesagt – im Prinzip: Die Beitragsbescheide werden nicht an die Anlieger geschickt, sondern ans Land. Bei der Lindenstraße in Meerbeck sei das beispielsweise der Fall gewesen.

Bei einer anderen Straßenbaumaßnahme ist das anders: nämlich der Bahnhofstraße in Kapellen. Eine Mammutaufgabe. Der entscheidende politische Beschluss dazu ist im Juni 2016 gefasst worden – also weit vor dem Stichtag 2018. Die Maßnahme ist in verschiedene Bauabschnitte gegliedert. Der Start hatte sich seinerzeit verzögert, weil wegen des Kanalbaus das Grundwasser im Umfeld denkmalgeschützter Gebäude abgesenkt und die Baustelle noch einmal komplett überplant werden musste.

Seit August 2021 arbeitet Enni an der Runderneuerung der zentralen Achse des Stadtteils. Bis Mitte 2025 waren die Arbeiten damals angesetzt. Dieser Zeitplan gilt noch heute. Heißt: Mit der Schlussrechnung ist gegen Ende 2025/Anfang 2026 zu rechnen.

Warum es keine Möglichkeiten für die Stadt gibt

„Da sind wir gezwungen, KAG-Beiträge zu erheben, obwohl die Beiträge abgeschafft werden“, sagt der Beigeordnete – und deutet auch an, dass er den erwartbaren Unmut verstehen kann. „So oder so fühlt sich das ungerecht an“, sagt er. Aber: Die Stadt habe keine Möglichkeit, an der Stelle Einfluss zu nehmen. Kamp: „Der Gesetzgeber sieht das so vor.“

Keine Anliegerbeiträge fallen übrigens bei der großen Innenstadtsanierung an. Einmal abgesehen davon, dass die entscheidenden Beschlüsse noch nicht gefasst worden sind, wäre die Maßnahme, wie der Technische Beigeordnete sagt, „ohnehin keine Maßnahme, die KAG-pflichtig“ wäre.