Düsseldorf. Das Land NRW möchte Straßenbaubeiträge für Anlieger per Gesetz abschaffen – jetzt sogar früher als geplant. Wann das Gesetz in Kraft treten soll.

Die NRW-Landesregierung plant eine frühere Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge per Gesetz. Laut dem Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland Westfalen sollen ab dem 1. Januar 2024 Kommunen in NRW keine Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben dürfen. Ursprünglich sei die Änderung zum 1. April 2024 geplant gewesen, sie werde nun aber vorgezogen. Haus und Grund beruft sich auf einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der dem Verband vorliege.

„Die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) macht damit deutlich, dass es sich bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge definitiv nicht um einen Aprilscherz handeln wird“, schreibt Verbandspräsident Konrad Adenauer in einer Pressemitteilung. „Sie meint es ernst und schafft schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Kommunen, Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW. Das ist eine sehr gute Nachricht.“

Expertenanhörung im NRW-Landesparlament im Januar

Das NRW-Kommunalministerium bestätigte diese Information auf Nachfrage. Der Gesetzentwurf müsse im Januar noch vom Landtag verabschiedet werden. Vorher solle es am 12. Januar im Landesparlament eine Expertenanhörung geben. Das Erhebungsverbot für die Beiträge trete rückwirkend nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament in Kraft.

Das bedeutet laut Haus und Grund: Für ab dem 1. Januar 2024 beschlossene Baumaßnahmen dürfen die Kommunen dann keine Beiträge von den Anliegern mehr verlangen. Der Eigentümerverband lobt die Pläne der Kommunalministerin: „Mit diesem Gesetz wird vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in NRW die Sorge vor einer zukünftigen Beitragsbelastung in teilweise existenzbedrohender Höhe genommen“, heißt es in der Mitteilung.

Land NRW übernimmt über Förderprogramm Beiträge

Für alle Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 von der Kommune beschlossen worden sind, gelte hingegen das alte Recht, erklärt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. Für diese Maßnahmen bestehe die Beitragspflicht der Anlieger theoretisch noch. Das Land übernimmt allerdings für Maßnahmen seit dem 1. Januar 2018 über ein Förderprogramm die Beiträge. Damit ist die umstrittene Abgabe faktisch heute schon in NRW abgeschafft.

Bereits 2022 hatte die damalige Schwarz-Gelbe-Landesregierung eine Förderrichtlinie zur kompletten Abschaffung der Straßenbaubeiträge in oft vier- oder sogar fünfstelliger Höhe auf den Weg gebracht. Beitragspflichtige Anlieger erhalten damit ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurück, zuvor waren es 50 Prozent. Bei rund 5000 Eigentümern, die seit Januar 2020 die hälftige Förderung erhalten hatten, sollte die NRW.Bank die Förderung nachträglich auf die volle Summe aufstocken.

Straßenbaubeiträge in NRW sorgten jahrelang für Widerstand und Protest

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW hatte auch die SPD-Opposition immer gefordert und den hohen Verwaltungsaufwand der Förderrichtlinie moniert. Erst eine völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bringe Entlastung für Städte und Gemeinden, hatten die Sozialdemokraten argumentiert.

Gegen die Beiträge hatte es jahrelangen heftigen Widerstand und Mahnwachen vor dem Landtag gegeben. Eine Protestinitiative des Bundes der Steuerzahler hatten einst mehr als 437.000 Menschen unterschrieben. (mit dpa)

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