Kamp-Lintfort. Waldgebiete in der Leucht könnten nach neuer Regelung für Windnutzung ausgewiesen werden. Stadt fürchtet um den Wald als Naherholungsgebiet.

Während sich Kamp-Lintfort in Sachen Kies für eine mögliche Klage gegen den Regionalplan wappnet, zieht in der Stadt schon das nächste Unwetter auf. Dieses Mal betrifft es den vom Land beschlossenen schnelleren Ausbau der Windenergie und damit auch den noch zu beschließenden geänderten Landesentwicklungsplan (LEP). Weil es künftig wieder erlaubt ist, Windkraftanlagen in Waldgebieten zu errichten – vorausgesetzt, dass es sich um Nadelwald als „prägenden Hauptbestand“ handelt – wäre es möglich, dass in diesem Zuge auch Bereiche der Leucht für Windnutzung ausgewiesen werden. Auf einer Karte des Landesumweltministeriums, zu finden im Energieatlas NRW, ist laut Stadt zu erkennen, dass Teile der Leucht bereits als Potenzialflächen gekennzeichnet sind.

„Unsere Sorgen diesbezüglich sind groß“, sagt Bürgermeister Christoph Landscheidt. Fest steht: Kamp-Lintfort gehört mit einem Anteil von 24 Prozent Wald nicht zu den waldarmen Kommunen, in denen Windnutzung nicht erlaubt wäre. „Wir liegen halt ganz knapp drüber“, sagt Planungsamtsleiterin Monika Fraling, weist aber darauf hin, dass Kamp-Lintfort als Kommune in einem waldarmen Umfeld liegt.

Kiesabbau nicht berücksichtigt

Dass seine Stadt grundsätzlich den Ausbau von erneuerbaren Energien befürwortet, steht für Bürgermeister Christoph Landscheidt außer Frage. Was ihn aber bei den Änderungen im Landesentwicklungsplan besonders ärgert: „Hier werden Vorbelastungen unserer Kulturlandschaft, zum Beispiel durch den Kiesabbau, völlig ignoriert. Diese Vorbelastungen müssen mit in die Waagschale geworfen werden.“

Zudem, so heißt es auch in der Stellungnahme der Stadt zum Landesentwicklungsplan, habe die Leucht neben ihrer ökologischen und klimatischen Wirkungen eine „hervorragende Bedeutung für die Naherholung und den Tourismus.“ Derzeit kämen laut Stadt für Windenergie außerdem ein Bereich im Rossenrayer Feld in der Nähe des Abfallentsorgungszentrums in Frage sowie „weitere fragmentarische Kleinstflächen“. Zwei weitere bereits bestehende Windkraftflächen gibt es im Süden der Stadt.

Photovoltaik an der A 57

Im Zuge der Stellungnahme für den LEP und den eigenen im Aufbau befindlichen neuen Flächennutzungsplan hat die Stadt auch Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik ermittelt. Demnach gäbe es mögliche Standorte entlang der A 57, auf bestehenden und künftigen Auskiesungsseen sowie auf Halden.

Entscheidend für die Stadtentwicklung sei hier allerdings, dass auf den Flächen, die weiter als 200 Meter von der Autobahn entfernt gelegen sind, eine Bauleitplanung erforderlich ist, heißt es in der Stellungnahme der Stadt. Hintergrund: Nur so behält die Stadt Planungshoheit. „Sehr kritisch“ sieht die Stadt außerdem, wenn ihre Interessen bei der Errichtung von PV-Anlagen auf Deponien und Auskiesungsseen nicht beachtet werden. „Die kommunalen Interessen müssen bei der Planung berücksichtigt werden“, fordert Landscheidt.