Moers. Immer wieder klagen Bürger im Sommer über Müll- und Lärmbelästigung im Moerser Freizeitpark. Die Stadt will nun die Reißleine ziehen.

Es ist seit Jahren ein „heißes“ Eisen: Wenn es ums Grillen im Moerser Freizeitpark geht, kochen die Emotionen schnell hoch. Für die einen ist es ein großartiges Freizeitvergnügen, das sie sich nicht nehmen lassen wollen. Die anderen aber ärgern sich über den Qualm und den Müll, den die Grillfans hinterlassen. Mit der Ausweisung von Grillarealen wurde versucht, das Problem in den Griff zu bekommen. Doch das war, wie es scheint, vergeblich. Jetzt will die Stadt die Reißleine ziehen: Sie schlägt dem Rat vor, das Grillen im Freizeitpark komplett zu verbieten.

Nach der aktuellen Parksatzung darf im Freizeitpark von April bis Oktober in zwei festgelegten Arealen an der Krefelder Straße und im Bereich Bettenkamp gegrillt werden. Dabei dürfen die Parkbesucher nicht durch übermäßige Rauchentwicklung gestört werden, die Asche ist in speziellen Mülleimern zu entsorgen und aller andere Müll wie Essensreste oder Verpackungen dürfen nicht in den Park-Mülleimern landen, sondern müssen mit nach Hause genommen werden. Soweit die Theorie.

Häufige Verstöße gegen die Grill-Regeln

In der Praxis gibt es jedoch häufig Verstöße gegen die Regeln, wie die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt berichtet. So mussten die Grillplätze im vergangenen Sommer täglich angefahren und gereinigt werden, weil Essensreste und sonstiger Abfall herumlagen. Vögel und andere Tiere verteilten den Unrat frühmorgens vor dem Eintreffen der Enni-Reinigungskolonnen weiter auf den Rasenflächen. Gegrillt wird zudem außerhalb der festgelegten Zonen, die Grilltonnen werden zur Entsorgung von Hausmüll und Katzenstreu genutzt, Autos in den Grünanlagen geparkt, mancher verrichtet dort seine Notdurft, obwohl die Toilettenanlage am Streichelzoo an Wochenenden geöffnet ist. Noch kritischer: Die in den letzten drei Jahren zeitweise erlassenen Grillverbote in den Hitze- und Dürreperioden der Sommer, wegen der akuten Waldbrandgefahr eigentlich für jedermann nachvollziehbar, wurden immer wieder missachtet.

All dies geschehe, so schildert es die Vorlage weiter, obwohl das Ordnungsamt kontrolliert und die Stadt zusätzlich einen privaten Sicherheitsdienst – Kosten: 30.000 Euro – engagiert hat. Geldbußen auszusprechen sei in der Regel nicht möglich, weil die Verursacher der Verstöße meist nicht einwandfrei auszumachen seien.

Viele Bürger beschweren sich bei der Stadt über das Erscheinungsbild des Parks

Die allgemeine Situation und das besonders nach Wochenenden schlechte Erscheinungsbild es Freizeitparks rufe im Übrigen viel Kritik durch Bürgerinnen und Bürger hervor, die das Rathaus direkt sowie über Polizei und Feuerwehr erreiche, heißt es weiter. In den Sozialen Netzwerken würden neben den Kommentaren gleich die entsprechenden „Beweisfotos“ veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Technische Dezernat als „Hausherr“ des Moerser Schloss- und Freizeitparks, das Grillen dort künftig nicht mehr zu ermöglichen. Ein Verbot sollte bereits in diesem Jahr greifen, fordert die Verwaltung.

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Soll man weiter im Moerser Schloss- und Freizeitpark grillen dürfen? Oder ist ein generelles Verbot ohne Ausnahme erforderlich? Wie ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns! lok.moers@funkemedien.de; oder
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Die Ausschusssitzung am Donnerstag, 9. März, ist öffentlich und beginnt um 16 Uhr im Ratssaal (Rathaus). Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung steht im Ratsinfosystem auf www.moers.de.