Moers/Kamp-Lintfort. Am zweiten Prozesstag gegen 46-jährigen Kamp-Lintforter in Moers wird die Verhandlung vorerst vertagt, weil eine Zeugin einen Anwalt will.

Im Prozess gegen einen 46-jährigen Kamp-Lintforter vor der auswärtigen Kammer des Landgerichts Kleve in Moers wurden am Montag erneut Zeugenaussagen gehört. Dem Mann wird vorgeworfen, in 33 Fällen gegenüber drei Opfern sexuell übergriffig geworden zu sein.

Nachdem der erste Prozesstag vergangene Woche bereits unterbrochen werden musste, da eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der Prozess am Montag ein weiteres Mal unterbrochen - diesmal jedoch auf unbestimmte Zeit.

Frau des Angeklagten erhebt Anschuldigungen

Grund dafür war, dass eine der Zeuginnen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte. Zuvor hatte die Frau des Angeklagten strafrechtlich relevante Anschuldigungen gegen die Zeugin erhoben.

Die Zeugin habe die Familie des Angeklagten „hintergangen“, indem sie die Abwesenheit der Familie aufgrund eines Todesfalls dazu genutzt habe, Schmuck und Wertsachen der Familie zu stehlen. Daneben, so erklärte die Ehefrau, habe die Zeugin bereits zuvor ähnliche Vorwürfe erfunden. Für den Fall, dass die Zeugin sich als Nebenklägerin der Klage anschließen wolle, kündigte die Verteidigung des Angeklagten an, Widerspruch gegen eine Akteneinsicht einzulegen.

Eventuell aussagepsychologisches Gutachten notwendig

Nachdem bekannt wurde, dass die Zeugin bereits in psychischer Behandlung war, wurde sie darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls ein aussagepsychologisches Gutachten notwendig werden könnte. Das Gericht legte sich jedoch noch nicht fest, ob es dies tatsächlich für erforderlich hält.

Ein aussagepsychologisches Gutachten ist eine psychologische Untersuchung, bei der durch eine Fachperson bewertet wird, inwieweit sich ein Gericht auf die Aussage eines Zeugen verlassen kann. Als Sachkundige schlug die Verteidigung Prof. Dr. Sabine Nowara vor, die als Spezialistin auf dem Gebiet gelte.

Frau das Angeklagten äußert sich auch zu erster Zeugin

Darüber hinaus äußerte sich die Frau des Angeklagten auch zur ersten Zeugin der letzten Woche. Die Frau, die auch Nebenklage erhoben hat, sei ein- oder zweimal bei der Familie zu Hause gewesen, man habe sich von der Arbeit gekannt. Der Beschuldigte und die Zeugin seien dabei jedoch nicht näher in Kontakt gekommen. Ein gutes Verhältnis bestehe jedoch zur älteren Schwester der Zeugin. Diese hatte vergangene Woche ausgesagt, dass sie ihrer Schwester ihre Aussagen nicht glaube.

Angeklagter soll Betäubungsmittel eingesetzt haben

Eine weitere Zeugin konnte jedoch am Montag angehört werden. Sie legte dem Gericht den Tatablauf dar. So habe sie zum Tatzeitpunkt bei der Familie des Angeklagten gelebt und sei stark von ihm und seiner Frau abhängig gewesen. Als sie wegen starker Schmerzen einen Arzt aufgesucht habe, sei der Angeklagte dabei gewesen und habe darauf hingewirkt, dass ihr das Betäubungsmittel Tilidin ausgehändigt wurde. Er habe in der folgenden Zeit das Medikament für sie dosiert. Es habe sie zwar beeinträchtigt, dennoch habe sie den Versuch des Angeklagten, sich an ihr zu vergehen, abwehren können. Der Mann habe daraufhin von ihr abgelassen.

Weitere geladene Zeugen aus dem Arbeitsumfeld der Ehefrau konnten nicht gehört werden, da die Verhandlung vertagt wurde. Ein nächster Verhandlungstag steht noch nicht fest.