Moers. Ein Moerser gesteht vor Gericht Kindesmissbrauch sowie den Besitz und die Herstellung von Kinderpornografie – Das ist seine Strafe.
Wegen Kindesmissbrauchs innerhalb der eigenen Familie, des Besitzes und der Anfertigung kinderpornografischer Inhalte musste sich ein 48-Jähriger aus Moers vor der Auswärtigen Kammer des Landgerichts Kleve in Moers verantworten. Das Urteil: vier Jahre Freiheitsstrafe.
Ein Polizeibeamter schilderte auf Basis von Gesprächen den Tathergang während des zweiten Verhandlungstermins am Montag wie folgt: Im März 2019 war demnach ein Großcousin mit seiner Familie bei dem 48-Jährigen in Moers zu Besuch. Während des Treffens sei die Tochter des Großcousins auf der Kellertreppe gestürzt, woraufhin der 48-Jährige das Mädchen in den Keller brachte, um sich um sie zu kümmern.
Während sich die Eltern des Kindes oben im Wohnzimmer aufhielten, habe der Mann sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen und dies fotografiert und gefilmt, so lautet der Vorwurf, den der Angeklagte bereits beim ersten Verhandlungstermin gestanden hatte.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich etwa ein Jahr später. Wieder war das Mädchen im Keller des 48-Jährigen. Mit Hilfe eines Computerspiels lenkte er die damals Achtjährige ab, während er sie auszog und im Intimbereich berührte.
Eltern konnten es kaum glauben
Die Achtjährige erzählte einer Freundin von dem Vorfall, die sich anschließend einer Lehrerin anvertraute. Diese nahm wiederum Kontakt mit den Eltern des Mädchens auf, die die Geschichte nur schwer glauben konnten. Als der Vater des Kindes seinen Großcousin mit den Vorwürfen konfrontierte, habe dieser aber gleich alles gestanden, so schilderte es der Polizist am Montag.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen brachten dann weitere Taten des Mannes, der selbst zweifacher Vater ist, ans Licht. So wurden im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung auf insgesamt vier verschiedenen Datenträgern des Angeklagten weitere kinderpornografische Bilder und Videos gefunden. Einen großen Teil der knapp 10.000 sichergestellten Dateien habe der Mann laut eigener Aussage aus dem Internet heruntergeladen – einen weiteren Teil jedoch selbst angefertigt.
Angeklagter fotografierte den Nachbarsgarten
So befanden sich auf einer säuberlich strukturierten Festplatte dutzende Aufnahmen seiner Nachbarskinder, die der Mann beim Spielen im Pool in deren Garten fotografiert und gefilmt hatte, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Der Fokus des Bildmaterials lag dabei auf den nackten Intimbereichen der zwei jungen Mädchen.
Die Ermittler fanden Fotos von drei verschiedenen Sommertagen in den Jahren 2018, 2020 und 2021. Die beiden Mädchen waren damals zwischen sechs und zehn Jahre alt. Ebenfalls hatte der Mann Aufnahmen einer Mini-Kamera gespeichert, die er im Badezimmer seines eigenen Hauses installiert hatte.
„Ich habe eine Sucht“, gestand der Mann vor Gericht. Bereits vor seiner Verhaftung habe er sich ersten Therapiesitzungen unterzogen. Außerdem hatte er versucht, die Familien seiner Opfer im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs finanziell zu entschädigen. Faktoren, die sich mildernd auf seine Strafe auswirkten.