Moers. Ein Moerser steht wegen Missbrauchs, Besitz und Herstellung von Kinderpornografie vor Gericht. Warum einem Opfer (8) die Aussage erspart blieb.
Der Mann wirkt offen und sympathisch, er drückt sich gewählt aus, ist gepflegt, hilfsbereit und beruflich erfolgreich. So einen hat man gern als Nachbarn, mit dem man abends auf der Terrasse einen Wein trinkt. Doch es gibt die andere Seite dieses Mannes, und die hat ihn vor Gericht gebracht. Seit Mittwoch muss er sich vor der Auswärtigen Kammer des Landgerichts Kleve in Moers wegen des Herstellens kinderpornografischer Bilder und Filme und sexuellen Missbrauchs an Kindern verantworten.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Der 48-Jährige soll zwischen Juli 2018 und Dezember 2021 Nachbarskinder, beziehungsweise deren Intimbereiche beim Spielen im Pool und im Garten mehrfach nackt fotografiert und gefilmt haben. An der seinerzeit acht Jahre alten Tochter eines Großcousins habe er sexuelle Handlungen vorgenommen und dies gefilmt, so die Anklage. In einem anderen Fall soll er sein Opfer mithilfe eines Computerspiels abgelenkt haben.
Mutmaßlicher Täter gesteht, als er zur Rede gestellt wird
Der Moerser, verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder, genoss offenbar allseits Vertrauen. So spielte sich der Missbrauch der Achtjährigen im Keller seines Hauses ab, während sich ihre Eltern oben im Wohnzimmer aufhielten. Das Mädchen erzählte einer Schulfreundin von dem Vorfall, die ihrerseits der Lehrerin berichtete. Die Schulleitung informierte dann die Eltern. Vater und Mutter erklärten als Zeugen vor Gericht, dass sie sich zunächst schwer taten zu glauben, was ihre Tochter erzählte. Man habe den Angeklagten als „herzensguten und hilfsbereiten Menschen“ gekannt, sagte der Vater. Als er den Onkel seiner Tochter zur Rede stellte, habe der sofort alles zugegeben.
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Dies tat der 48-Jährige auch vor Gericht. In einer Erklärung, die sein Anwalt vortrug, räumte er sämtliche Vorwürfe ein: den sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen (siehe Box), die Herstellung kinderpornografischer Fotos und Videos. Den allergrößten Teil der fast 10.000 Dateien mit Kinderpornografie, die die Ermittler bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden, habe er aus dem Netz auf seinen Computer geladen, sagte er. Aus Tauschbörsen, versicherte er mehrfach, stammten sie nicht. Anfangs habe er Erwachsenenpornografie angeschaut, Bilder mit Kindern habe er zunächst weggeklickt und irgendwann doch geschaut. Über die Jahre habe sich das gesteigert, „verschlimmert“, wie er sagte: „Das war wie eine Sucht.“ Seine Therapie werde er auf jeden Fall fortsetzen.
Das achtjährige Opfer litt anfangs unter Schlafstörungen
Dem achtjährigen Opfer sei es nach dem Vorfall schlecht gegangen, berichteten die Eltern. So habe seine Tochter unter Schlafstörungen gelitten, erklärte der Vater. Dies sei aber mittlerweile überwunden. Da der Angeklagte geständig ist, konnte das Gericht dem Kind eine Zeugenbefragung ersparen.
Das Urteil wird für den 17. Oktober erwartet.
>>> Täter-Opfer-Ausgleich <<<
Im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahrens hat der Angeklagte den Eltern der Achtjährigen die Zahlung von 20.000 Euro angeboten. Sie haben dies jedoch abgelehnt. Er nehme den Vorstoß des Angeklagten durchaus ernst, sagte der Vater (41) am Mittwoch vor Gericht. „Ich will kein Geld“, erklärte er. „Ich will, dass er zu einem Therapeuten geht und sich helfen lässt.“
In einem weiteren Täter-Opfer-Ausgleich hat der Angeklagte der Familie eines Missbrauchsopfers 2000 Euro gezahlt.