Moers. Sommerzeit ist Garten- und Grillzeit. Aber: Das kann immer wieder zu Ärger in der Nachbarschaft führen. Haus & Grund sagt, worauf zu achten ist.
Sommerzeit ist Gartenzeit – und Grillzeit. Dabei führen Rauch und Grillgeruch immer wieder zu Konflikten mit den Nachbarn. Rauch und Grillgeruch dürfen die Nachbarn grundsätzlich nicht belästigen. Darauf weist der Verein Haus & Grund Grafschaft Moers in einer Mitteilung hin. Der Geschäftsführer der Eigentümerorganisation, Rechtsanwalt Michael Buser, erklärt: „Falls die Nachbarn sich belästigt fühlen, kann das Grillen als Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe führen.“
Er empfiehlt, zur Streitvermeidung schon im Vorhinein das Gespräch zu suchen. Buser räumt zugleich mit einem häufigen Irrtum auf. „Es gibt keine klare Regelung, wie oft im Jahr das Grillen erlaubt ist. Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre sehr unterschiedlich geurteilt, was Nachbarn dulden müssen und was nicht.“
Daher sollte man einen Rechtsstreit besser vermeiden und fragen, wie oft das Grillen für die Nachbarn in Ordnung geht. Klar geregelt ist aber, dass die Grillparty ab 22 Uhr die Nachtruhe der Nachbarn respektieren muss. Busers Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“
Im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse ist das Grillen nur mit Elektrogrill möglich. „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, ergänzt der Rechtsanwalt.
Ein Freibrief ist der Elektrogrill aber laut Buser nicht: „Vor dem elektrischen Grillabend sollte man einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Mitunter ist darin nämlich das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“ Durch die große Nähe zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken.