Kamp-Lintfort. Laut Grünen steht die Heinrichstraße im Alleenkataster NRW. Dass es diese Info seitens der Verwaltung nicht gab, sorgt nun für Irritationen.

Wissen Sie, was AL-WES 0167 ist? Wenn nicht, sind Sie offensichtlich in guter Gesellschaft: Unter dieser wie ein Autokennzeichen klingenden Buchstaben-Zahlen-Kombination wird die Heinrichstraße in Kamp-Lintfort offiziell im Alleenkataster NRW geführt. Alleen sind in NRW gesetzlich geschützt, näheres regelt der Paragraph 41 des Landesnaturschutzgesetzes. Dass diese Information bislang bei der Diskussion um die wegen der Straßenerneuerungsmaßnahme geplanten Lindenfällungen auf der Heinrichstraße in den Vorlagen der Verwaltung keinerlei Rolle gespielt hat und nun nach Recherchen der Grünen-Fraktion erstmals der Politik bekannt wurde, sorgte jetzt in der Sitzung des Hauptausschusses für Irritationen.

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Grünen-Fraktionschef Johannes Tuschen: „Ich kann nicht verstehen, dass wir Entscheidungen treffen sollen und uns solche Informationen fehlen.“ Zuständig für eine Genehmigung der Fällung – eine solche ist möglich, wenn „gewichtige Gründe“ vorliegen – ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel.

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Hier liegt laut Tuschen derzeit der so genannte „Befreiungsantrag“ der Stadt Kamp-Lintfort zur Bearbeitung vor. Was die Grünen zusätzlich wundert: Selbst wenn die Linden gefällt würden, sähe die Neuplanung nur noch einseitig der Heinrichstraße Baumpflanzungen vor, so dass ein Alleencharakter nicht mehr gegeben wäre. Linda Wiedemann: „Man braucht hier nicht zwingend einen zweiten Radweg, das ließe sich auch alternativ lösen.“

Auch die SPD fordert nun die Verwaltung auf, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen. Möglicherweise müsse man hier über ein Gesamtkonzept nachdenken.