Neukirchen-Vluyn. Bis auf eine besetzte Fläche sieht die Verwaltung keine Standorte, auf denen weitere Windräder stehen könnten. Die Grünen möchten eine Analyse.

Wenn es nach den Grünen in Neukirchen-Vluyn geht, soll es ein Beschluss mit Symbolkraft sein. Im vergangenen Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung hatten die Mitglieder dem Stadtentwicklungsausschuss in einem sogenannten Empfehlungsbeschluss nahegelegt, in seiner kommenden Sitzung die Verwaltung zu beauftragen, „vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage, eine Potenzialflächenanalyse für Standorte von Windkraftanlagen durchzuführen“.

Hintergrund ist die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen, die im Juli dieses Jahres in Kraft trat. Demnach muss bei privilegierten Windkraftanlagen auf sogenannten Konzentrationszonen im Außenbereich ein Schutzabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten eingehalten werden. Privilegiert bedeutet, dass Bauvorhaben zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind, also eine Baugenehmigung erteilt werden muss, sofern das Bauordnungsrecht eingehalten wird. Dieses Privileg schränkt das Gesetz nun ein. Kommunen haben allerdings noch immer in bestimmten Fällen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Bauleitplanung den Schutzabstand zu unterschreiten.

Die Grünen möchten nun von der Verwaltung eine Aufstellung über die Flächen in der Stadt haben, die für Windkraftanlagen potenziell geeignet sind. Dafür sollen die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses am 17. November sorgen.

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Die Stadt ist indes skeptisch, dass sich unter dem neuen Gesetz etwas im Flächenpotenzial signifikant ändern könnte. Schließlich stelle der rechtsgültige Flächennutzungsplan derzeit nur eine Windkraftkonzentrationsfläche dar, und zwar im Ortsteil Vluynbusch am Spickerbruchweg, sagt die Verwaltung auf Anfrage. Außerdem habe man sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema befasst. „Alle bisherigen Potenzialflächenanalysen haben abwägend nicht zu einem positiven Ergebnis geführt“, so die Stadt weiter. Dies liege einerseits an den Tabuflächenvorgaben des Windkrafterlasses des Landes NRW aus 2018 und an den aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zu beachtenden Abstandsflächen zu Wohnhäusern, Baugebieten und Satzungsbereichen. Die durch die Landesregierung im Juli vorgegebene pauschale Abstandsflächenregelung ändere die Sachlage „nach ersten Einschätzungen der Verwaltung vermutlich wenig“.