Kamp-Lintfort/Kreis Wesel. Der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider fürchtet, dass das Land das Klageverfahren in Sachen Kies aussitzen will, bis Fakten geschaffen sind.

Verschleppt die Landesregierung die juristische Klärung über die Rechtmäßigkeit des Kies-Bedarfsbegriffes im Landesentwicklungsplan (LEP)? Danach fragt der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider jetzt die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage.

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Die Klage gegen das Land wurde bereits Ende 2019 eingereicht. Seitdem, so Schneider, lasse die Landesregierung die Kommunen jedoch zappeln. Mit Verabschiedung des novellierten Landesentwicklungsplanes 2019 brachte die Landesregierung aus CDU und FDP Änderungen in der Landesplanung auf den Weg – auch mit Konsequenzen für den weiteren Kiesabbau am Niederrhein. Dies nahmen der Kreis Wesel und die vier Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen zum Anlass, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.

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In wesentlichen Punkten gebe es erhebliche Rechtsmängel insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des Bedarfs an Kies und Sand, erläutert Schneider das Ergebnis des Gutachtens: „Neben der Erfassungsmethode ist vor allem fraglich, welchen Bedarf die Landesregierung eigentlich sichern will – etwa den regionalen oder die landesweiten und bundesweiten Bedarfe einschließlich des Exports.“ Im Dezember 2019 reichten der Kreis und die Kommunen dann die Klage ein.

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„Im Februar 2020 erklärte das Land NRW, sich gegen die Klage aus dem Jahr 2019 verteidigen zu wollen. Seitdem ist nichts passiert. Weder gibt es neue Informationen noch einen Gerichtstermin. Die Landesregierung lässt die Kommunen schlichtweg am langen Arm verhungern. Das ist ein unwürdiger Umgang mit den Städten und Gemeinden in unserem Land“, kritisiert Schneider. Vor Ort verstärke sich die Sorge, dass das Verfahren weiter verschleppt werde und durch den vom Regionalverband Ruhr (RVR) neu aufzustellenden Regionalplan Fakten geschaffen werden, noch bevor das Oberverwaltungsgericht über die Klage entschieden hat.