Moers/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgehoben. Es muss neu verhandelt werden.

Im Fall des tödlichen Autorennens in Moers hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Hauptangeklagten durch das Landgericht Kleve wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die Revision des zweiten Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 9 Monaten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden war, wurde als unbegründet verworfen.

BGH: Nicht genug mit subjektiver Einschätzung auseinandergesetzt

Die Karlsruher Richter bezogen sich in ihrem Urteil auf den Vorsatz, der beim Landgericht Kleve den Ausschlag für das Urteil wegen Mordes gegeben hatte. Der BGH beschied, dass das Landgericht sich nicht ausreichend mit der subjektiven Einschätzung des Angeklagten über die Gefährlichkeit seines Tuns auseinandergesetzt hat.

So sei das Landgericht bei seiner Urteilsbegründung nicht mehr darauf eingegangen, dass der Angeklagte in seiner Einlassung ausdrücklich vorgebracht habe, bei dem Rennen unter anderem wegen der weit einsehbaren Bismarckstraße als Vorfahrtsstraße darauf vertraut zu haben, dass es zu keinem Unfall komme. (red)