Moers. Zwei Jahre nach dem Umzug nach Kamp-Lintfort ist das ehemalige Finanzamt in Moers verkauft. Wie soll es auf dem Gelände weitergehen?

Mehr als zwei Jahre ist es her, dass das Finanzamt von Moers nach Kamp-Lintfort umgezogen ist. Nun haben Grundstück und Gebäude an der Unterwallstraße einen neuen Eigentümer. Die bema-Gruppe, eine Düsseldorfer Projektentwicklungsgesellschaft, hat das Areal jetzt vom Land Nordrhein-Westfalen gekauft. Die bema übernimmt mit dem Erwerb auch die Entwicklung dieser zentralen Fläche in der Stadt. Gleichwohl wird das Geschäft für den ehemaligen Eigentümer, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), ein gerichtliches Nachspiel haben.

Ehemaliges Finanzamt in Moers: Die alten Gebäude werden abgerissen

Die Entwicklungsfläche mit einer Gesamtgröße von fast 12.000 Quadratmetern liegt zentral in der Innenstadt im Bereich der historischen Wall- und Grabenanlagen sowie in direkter Nachbarschaft zum Rathaus. Nach den Plänen, die die bema im Februar 2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt hatte, werden die alten Gebäude abgerissen. An ihrer Stelle sind zwei neue mehrgeschossige Baukörper vorgesehen. Entstehen sollen, wie berichtet, Büro- und Gewerbeflächen sowie eine große Zahl an Wohnungen. Dem Vernehmen nach gibt es bereits einen potenten Mietinteressenten für große Büroflächen. Bei der Agentur für Arbeit sind allerdings Überlegungen, den Standort von der Hanckwitzstraße in einen der Neubauten an der Unterwallstraße zu verlegen „derzeit kein Thema mehr“, wie es auf Anfrage heißt.

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Die Stadt Moers ist froh über den Abschluss des Bieterverfahrens. „Wir freuen uns, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit der bema Gruppe einen professionellen Projektpartner aus der Region gefunden hat, der unser Ziel der Stadtaufwertung an dieser zentralen Stelle zur Innenstadt und innerhalb der historischen Wallanlagen mit realisiert“, erklärt Bürgermeister Christoph Fleischhauer in einer gemeinsamen Pressemitteilung von bema, BLB und Stadt Moers am Montag. „Wir danken den Verantwortlichen beim Land NRW für die gute Zusammenarbeit bei dem für die Stadt Moers bedeutenden Projekt.“

Bebauungsplan-Verfahren zügig an den Start bringen

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Das im Bieterverfahren schon vor mehr als einem Jahr vorgestellte Konzept der bema-Gruppe hatte der Moerser Rat bereits einstimmig verabschiedet. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass in naher Zukunft anstelle des unmaßstäblichen Verwaltungsgebäudes ein durchmischtes und ansprechendes Innenstadtquartier und damit ein weiterer Baustein zu einer positiven Moerser Innenstadtentwicklung entstehen wird“, ergänzt der Technische Beigeordnete der Stadt Moers, Thorsten Kamp. Wie Rathaussprecher Thorsten Schröder erklärt, kann das Bebauungsplanverfahren nun zügig an den Start gehen. Der Aufstellungsbeschluss soll bereits in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11. März erfolgen.

Über den Kaufpreis haben die bema und der BLB Stillschweigen vereinbart. Der Kaufvertrag bedarf noch der abschließenden Genehmigung durch den BLB NRW. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Landtags.

Moerser Unternehmen will Schadensersatz vom BLB

Für die Stadt und die bema ist der Abschluss des Geschäfts nach schier endlos erscheinenden Kaufverhandlungen eine gute Nachricht. Nicht ganz so rosig dürfte der Tag für den Ex-Eigentümer BLB sein, denn wie es aussieht, wird der Deal für ihn ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Gesellschaft für werthaltiges Bauen (GwB) aus Moers fordert Schadensersatz. Der Grund: Der BLB hatte im Herbst 2019 ein Bieterverfahren für das Grundstück in Gang gesetzt, aus dem die GwB als Höchstbietender hervorgegangen war. Am 18. Dezember 2019, sagt Geschäftsführer Paul Marciniak auf Anfrage der Redaktion, sei deshalb seinem Unternehmen schriftlich die Zusendung eines Kaufvertragsentwurfes durch den BLB angekündigt worden: „Wir haben die Ausschreibung gewonnen“, beharrt der GwB-Chef. Dass der Käufer die Zustimmung des Moerser Rates zu seinen Plänen benötigt, davon sei vorher keine Rede gewesen. Die GwB werde den Vorgang nun mit ihren Anwälten besprechen und ihre Regressansprüche gegen den BLB notfalls gerichtlich durchsetzen.

Nach Einschätzung der Stadt wird diese Auseinandersetzung auf die weitere Entwicklung des Finanzamts-Areals keine Auswirkungen haben.