Neukirchen-Vluyn. Im März kann die Politik einen Haushaltsplanentwurf mit einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept verabschieden. Das hat Gründe.

Es gibt mit Blick auf den städtischen Haushalt einen Lichtblick, wie es scheint. Offenbar können zusätzliche Steuererhöhungen zunächst abgewendet werden. „Im Moment kann davon ausgegangen werden, dass im März ein Haushalt mit genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept verabschiedet werden kann“, sagte dazu die Erste Beigeordnete Margit Ciesielski auf Nachfrage der NRZ.

Das liegt unter anderem darin begründet, dass die coronabedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen nicht nur in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 isoliert werden können, sondern auch in der mittelfristigen Finanzplanung für 2022 bis 2024 Berücksichtigung finden.

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Ende des vergangenen Jahres habe es einen Erlass des Ministeriums für Kommunales gegeben, dass in der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin von einer Isolierung auszugehen sei, erklärt Karl Georg Müller, Finanzreferent beim Städte- und Gemeindebund. Gesetzlich sei das bisher noch nicht geregelt. Da die Planungen auch Auswirkungen für die Aufstellung des aktuellen Haushalts haben, hätte gedroht, dass weitere Kommunen in die Haushaltssicherung geraten wären.

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Neukirchen-Vluyn befindet sich bereits in der Haushaltssicherung und sollte bis zum Jahr 2024 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

„Das macht das Arbeiten einfacher“, sagt die Beigeordnete Ciesielski nun angesichts der Perspektive, dass der Haushalt im März verabschiedet werden kann. Allerdings: „Es ist keine fundierte Prognose für die Folgejahre zu treffen.“ Neukirchen-Vluyn sei von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Man müsse schauen, wie Projekte perspektivisch finanzierbar seien.

„Niemand hat dadurch einen Cent mehr in der Tasche“, sagt Referent Müller über die Maßnahme der finanziellen Isolierung. Heißt aus seiner Sicht: Es werden weitere Hilfen für die Kommunen notwendig sein.