Neukirchen-Vluyn. Noch gibt es keine Entscheidung zum Thema Böllern an Silvester in Neukirchen-Vluyn. Der Bürgermeister verweist auf einen kreisweiten Austausch.

Wo darf Silvester in der Stadt geböllert werden? Das soll sich in der kommenden Woche entscheiden. Wie Bürgermeister Ralf Köpke auf NRZ-Nachfrage sagte, soll es zu dem Thema zunächst einen kreisweiten Austausch geben. Köpke: „Ich finde es schön, wenn es im Kreis eine einheitliche Regelung gibt.“ In Neukirchen-Vluyn gibt es aus seiner Sicht nur „einen markanten Platz“, der für ein Böller-Verbot infrage käme: die Halde Norddeutschland. „Das müssten wir dann kontrollieren“, sagt Köpke.

Die Himmelstreppe will die Stadt nach wie vor geöffnet lassen. Das habe der Krisenstab am Dienstag noch einmal besprochen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich auf der Halde zu bewegen, heißt es.

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Von Tobias Blasius und Matthias Korfmann

Der Bürgermeister lobt zudem das umsichtige Vorgehen der Schulleitungen mit Blick auf das vorsorgliche Homeschooling von Kontaktpersonen im Falle einer Covid-19-Infektion. Das laufe gut, betont der Bürgermeister, gerade vor dem Hintergrund der Überlastung des Kreises.

Seit dem 1. Dezember gilt die neue Corona-Schutzverordnung, die – wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte – eine „Gesundheitsnotlage“ abwenden solle. Für die Kommunen bedeutet das: noch mehr Kontrollen mit der gleichen Menge an Personal. Das werde schwierig, sagt Bürgermeister Köpke. „Der Arbeitstag hat nur acht Stunden.“

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Gleichwohl beobachtet er selbstredend, dass es auch in Neukirchen-Vluyn neue Infektionen gibt. Heißt: Vorsicht ist geboten. Die Stadt setze wie bisher auf Aufklärung und Ermahnung, sagt Köpke. Sollten sich Personen allerdings mehrfach uneinsichtig bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen zeigen, würden auch Bußgelder verhängt. Die Stadt diskutiert zudem gerade mit der Politik darüber, die Aufgaben des Stadtrates für die letzte Sitzung des Jahres an den Hauptausschuss zu delegieren, der mit einer geringeren Personenzahl tagt.