Moers. Der enge Abschnitt zwischen Klever Straße und Kreisverkehr ist zu eng für 1,5 Meter Abstand. Radfahrer dürfen dort nicht mehr überholt werden.
Auf einem Abschnitt der Homberger Straße haben Radfahrer ab sofort Vorfahrt. Zwischen der Kreuzung Klever Straße und dem Kreisverkehr am Gelände des ehemaligen Kaufhauses Horten gilt nun ein Überholverbot. Um Radfahrer besser schützen zu können, trat im April dieses Jahres eine neue Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Verkehr in Kraft. Die Folgen einer der enthaltenden Maßnahmen sind nun auf der Homberger Straße durch die neuen Schilder deutlich sichtbar.
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Grundlage ist ein festgelegter Mindestabstand von 1,5 Metern für Fahrzeuge beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern. Da das auf dem Abschnitt der Homberger Straße aber nicht gewährleistet werden kann, weisen nun die Schilder auf die Regeln hin. Ein Überholmanöver ist ab sofort tabu.
Am Donnerstagmittag hielten sich die Autofahrer an die Regelung. Einige Radfahrer wirkten hingegen noch etwas unsicher beim Befahren der Straße und wählten weiterhin den Gehweg. Bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neue Situation auf der Homberger Straße gewöhnt haben, könnte es noch ein wenig dauern.
Radfahrer in Moers nennen das Überholverbot auf der Homberger einen guten Anfang
Willi Brohowski, der als Postzusteller häufig mit dem Fahrrad in Moers unterwegs ist, findet aber großen Gefallen an der Maßnahme. Die allgemeine Fahrradsituation in der Moerser Innenstadt sieht er jedoch weiterhin Verbesserungswürdig. Das Überholverbot auf der Homberger Straße könne ein guter Anfang sein, nur müsse man erst einmal abwarten und „gucken, ob es überhaupt funktioniert“.
Diesen Zweifeln schließt sich auch Jutta Schulz an: „Hier finde ich die Einführung einer Fahrradstraße an sich sehr gut, aber ich befürchte, dass sich die Autofahrer sowieso nicht daran halten werden.“ Sie vertritt den Standpunkt, dass die Stadt noch deutlich mehr für die Fahrradfreundlichkeit tun müsse. Erst kürzlich sei sie auf der Ruhrstraße intensiv von einem Kraftfahrzeug bedrängt worden.
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Ganz so drastisch wie ihre beiden Vorredner sieht Bianca Viola die allgemeine Situation für Radfahrer in der Innenstadt nicht. Sie fühle sich generell sogar sehr sicher, wenn sie mit dem Fahrrad in Moers unterwegs ist: „Wir haben in der Stadt auch wirklich schöne Fahrradwege und Routen.“
Dennoch hält sie das Überholverbot an dieser Stelle für sehr sinnvoll: „Das ist die perfekte Lösung. Die Straße war schon immer zu eng für Überholvorgänge. Jetzt muss man nicht mehr auf die Fußgängerwege ausweichen“, freut sich Viola.
>>> Neuerungen im Radverkehr <<<
Für das generelle Überholen von Fußgängern, Radfahrenden und Elektro-kleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge ist seit April 2020 ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts festgeschrieben.
Bisher hat die Straßenverkehrsordnung lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben. Seitdem dürfen die Straßenverkehrsbehörden an Engstellen Überholverbote anordnen. Dafür wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt.