Moers. Das Amtsgericht Moers verurteilt einen 34-Jährigen zu einer eineinhalbjährigen Strafe auf Bewährung. Er hatte den Tod eines Radfahrers verursacht.

Ein Jahr nach dem tödlichen Unfall an der Ruhrorter Straße ist ein 34-jähriger Autofahrer am Freitag vom Moerser Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er – unter dem Einfluss von Drogen stehend – bei Rot über die Kreuzung mit der Römerstraße gefahren war und einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer verursacht hatte. Der 67-Jährige erlag seinen schweren Verletzungen.

Noch am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe den Unfall nicht bemerkt und sei zudem bei Grün gefahren. Dass es doch Rot gewesen sein muss, räumte am Freitag auch der Anwalt des Angeklagten ein. Die Richterin erklärte in ihrem Urteil, die Ursprungsbehauptung sei klar widerlegt durch Augenzeugen, die am Unfalltag, dem 9. August 2019, hinter dem 34-Jährigen gefahren waren und gesehen hatten, dass er die „rote“ Ampel überfahren hatte. Ein Sachverständiger kam außerdem zu dem Schluss, dass die Ampel zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Radfahrer sechs bis sieben Sekunden Rot gezeigt haben muss.

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Auch die Behauptung des Angeklagten, er habe zwei Tage vor dem Unfall Cannabis konsumiert, hält die Richterin für unglaubwürdig. Laut Gutachten habe er spätestens am Morgen des Unfalltages Cannabis zu sich genommen. Als häufiger Konsument habe er wissen müssen, dass die Einnahme von Cannabis Enthemmtheit, Konzentrationsmangel und damit Fahruntüchtigkeit zur Folge habe. Der Unfall wäre also vermeidbar gewesen, ein Unfall, der nicht nur für das Opfer, sondern auch für seine Angehörigen die schlimmste Folge habe, so die Richterin.

Für den Angeklagten spreche, dass er glaubhaft bereue, dass der Unfall auch für ihn ein Trauma sei, er freiwillig Therapien absolviert habe und heute nachweislich „clean“ sei, so die Richterin. Da er zudem in einem stabilen Familienumfeld lebe, könne man die Strafe – für drei Jahre – zur Bewährung aussetzen. Dem 34-Jährigen wird allerdings seine Fahrerlaubnis für zwei Jahre entzogen. Die lange Zeit sei angemessen, erklärte die Richterin, weil er 2012 schon einmal beim Fahren nach Drogenkonsum erwischt und ihm damals der Führerschein entzogen worden ist. Dies habe bis zu der folgenreichen Unfallfahrt vor einem Jahr auf ihn aber offenbar keinen Eindruck gemacht.

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Der Sohn der Lebenspartnerin des Rentners ließ am Rande des Verfahrens durchblicken, dass die Familie nur schwer Verständnis habe für eine Bewährungsstrafe angesichts der Vorgeschichte des Angeklagten und des Todes eines „herzensguten Menschen“, sagte er. „Meine Mutter kämpft an jedem Tag gegen die Einsamkeit.“