Moers. Eine Leserin leidet mit Maske unter Schwindel und Atemnot. Im Laden wird sie ohne Maske nicht bedient. Wie reagieren Geschäfte in solchen Fällen?
Die Maskenpflicht wird uns im Alltag noch bis über den 15. Juli hinaus begleiten. Gerade in Supermärkten, Bäckereien und Geschäften ist die Bedeckung Plicht. Einige Träger leiden jedoch unter Atembeschwerden, Schwindel oder Übelkeit. So auch eine Leserin aus Moers, die sagt, sie hätte aus diesem Grund ihre Maske unterhalb der Nase getragen und wäre von den Angestellten eines Ladens nicht bedient worden.
Öffentlich kommuniziert das Land NRW: „Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ Ob Belege wie ein Attest dafür nötig sind, oder welche Beschwerden dazu zählen wird hier nicht beantwortet. Auf Nachfrage heißt es vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: „Es genügt eine plausible Erklärung. Ein Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nur wenn eine Kontrollperson den Eindruck hat, es handele sich um eine Schutzbehauptung, kann die Vorlage eine Attestes verlangt werden.“
Es gibt gute Gründe gegen eine Maske
Gültige Gründe gegen eine Maske seien medizinische Besonderheiten, wie eine schwächere Lungenfunktion, Behinderungen etc. Insgesamt sei ein weiter Maßstab anzulegen, heißt es. In dem Fall der Leserin läge „in der Tat eine medizinische Ausnahme vor.“ Damit sei ein Bedienen im Laden nicht nach der Coronaschutzverordnung verboten, sondern liege in der freien Entscheidung der Ladeninhaber. Die Meinung der Händler in der Moerser Innenstadt ist dazu geteilt.
Und: viele der Befragten hielten sich bedeckt. In der Thalia Buchhandlung sei die Situation schon vorgekommen. Die Maske fehlte, ein Attest war nicht dabei, aber Filialleiter Joachim Riegel bediente trotzdem. „Es muss glaubhaft vermittelt werden, dass Beschwerden vorliegen. Auf Abstandsregeln achten wir dann aber umso mehr“, erklärt er.
Einige tragen aus Prinzip keine Maske
In einer Parfümerie käme es auf die Situation an, erzählt die Verkäuferin. Wenn möglich würden Beratung und Verkauf auf die Türschwelle verlegt werden. „Wir haben aber sowieso oft das Problem, dass Leute aus Prinzip keine Masken tragen wollen“, berichtet sie.
Auf dem Wochenmarkt, am Stand von Feinkost Ludwig, habe es diese Situation bisher nicht gegeben. Mit einem Attest würde natürlich bedient, aber ansonsten wolle man sich lieber absichern. Die Frage sei aber, wie wichtig eine Maske an der frischen Luft sei, heißt es.
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Am Blumenstand von Rainer und Claudia Heymanns übernimmt nur der Sprecher der Marktgemeinschaft maskenlose Kunden. „Ich quäle mich selbst den ganzen Tag mit der Maske, um mich und andere zu schützen. Ich wünsche mir diesen Respekt auch von meinem gegenüber,“ stellt Claudia Heymanns klar. Diesen Respekt würden aber auch einige Menschen nicht entgegenbringen und sich schlichtweg weigern. Schon am Anfang der Corona-Pandemie hatte sie von Missachtungen der Abstandsregeln berichtet.
Ihr Mann sieht es etwas lockerer. Oft weise er dann auf die Maskenpflicht hin: „Einige haben es einfach nicht auf dem Schirm und setzen die Maske dann schnell auf.“ Wer ein Attest habe oder glaubhaft Beschwerden versichern kann, der könne auch hier weiterhin seine Blumen kaufen.