Neukirchen-Vluyn. Es gibt Irritationen zur Bebauung des Jahnplatzes an der Sittermannstraße: Die Nachbarn sind verärgert. Jetzt äußert sich der Investor.
Die Kritik der Sittermannstraßen-Anwohner an der Planung für das Sportplatzgelände löst beim Investor Irritationen aus. Die Nachbarn des Neubaugebietes hatten – wie berichtet – ihren Unmut darüber geäußert, dass seit der Bürgeranhörung im vergangenen Sommer die Pläne „stickum“ geändert worden seien und nun plötzlich im Eingangsbereich neben der Planstraße statt der ursprünglich vorgesehenen Doppelhäuser Geschosswohnungsbau eingeplant sei.
Der Investor weist die Vorwürfe zurück. „Das ist alles sehr maßvoll“, sagt Torsten Velhorst von der Firma Dreigrund Development über das, was er auf der Fläche entwickeln möchte. Dass es Änderungen gibt, bestreitet Velhorst nicht, wohl aber, dass diese „stickum“ umgesetzt worden seien. Dabei verweist er auf das Baugesetzbuch und die Schritte im Planverfahren.
Der Investor wirbt für den Schulweg
An der Stelle, an der in der aktuellen Planung abweichend von früheren Präsentationen Geschosswohnungsbau vorgesehen ist, hatte er zunächst mit Reihenhäusern geplant, erklärt Velhorst. Schließlich sei die Vorgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, an ihn herangetragen worden. Velhorst: „Wir setzen den politischen Willen um.“
Dafür habe man die Anzahl der Doppelhaushälften reduziert. In Zahlen führt er das so auf: Anfangs seien 40 Einfamilienhäuser, 12 Reihenhäuser und 22 Doppelhaushälften vorgesehen gewesen. Dazu kamen 21 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. In der aktuellen Planung, sagt Torsten Velhorst, sind 43 Grundstücke für Einfamilienhäuser vorgesehen, 12 für Doppelhaushälften, dazu kämen 33 Wohneinheiten aus dem Geschosswohnungsbau.
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Die Esche müsse einem der Gebäude weichen. Die vorgesehene Tiefgarage bezeichnet Torsten Velhorst als „unbedingt sinnvoll“ angesichts der Situation am Ort. Zudem wirbt er dafür, dass ein „sicherer Schulweg“ durch das Neubaugebiet eingeplant sei, und spricht von über 400 Interessenten für das Gebiet. Man könne nicht erwarten, dass man vor Bebauung geschützt sei, nur weil man schon lange dort wohne, sagt Velhorst. Aber auch: „Ich suche keine Auseinandersetzung.“