Neukirchen-Vluyn. Der Fahrgastverband Pro Bahn NRW übt Kritik daran, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn nicht schon früher mit den Beteiligten gesprochen hat.

Der Fahrgastverband Pro Bahn NRW äußert beim Thema der Reaktivierung der Niederrheinbahn deutliche Kritik an der Stadtverwaltung. Es sei ziemlich unglücklich, dass die Verwaltung die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben habe, ohne vorher mit dem VRR, den Nachbarstädten und dem Kreis Wesel gesprochen zu haben, sagt der Sprecher von Pro Bahn NRW. Lothar Ebbers: „Das Vorgehen der Verwaltung in Neukirchen-Vluyn ist nicht optimal gelaufen.“

Wie Ebbers im Gespräch mit der NRZ weiter ausführt, hätte sich die Stadtverwaltung schon bei der Auftragsvergabe mit den besagten Protagonisten an einen Tisch setzen müssen. In diesen Gesprächen hätte es, so sieht es der Fahrgastverband Pro Bahn, unter anderem darum gehen müssen, welche Planfälle überhaupt in der Studie untersucht und welche Haltepunkte auf der Strecke vorgesehen werden.

In der Untersuchung sind jetzt mit Vluyn, Dicksche Heide, Neukirchen, Hülsdonk und Moers-Nord fünf Stationen aufgeführt.

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„Die haben ja noch nicht einmal den Zwischenbericht an den VRR geschickt“, kritisiert Pro-Bahn-NRW-Sprecher Ebbers. Der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann hatte das in der jüngsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses damit erklärt, dass zunächst die örtliche Politik hatte informiert werden sollen.

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Als wesentliches Fazit hält die Studie fest: „Wenn die Maßnahme überhaupt einen sinnvollen Beitrag für den öffentlichen Verkehr liefern soll, ist eine umsteigefreie Verbindung bis Duisburg unbedingt erforderlich.“ Und weiter heißt es im Fazit: „Die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur sind auf jeden Fall deutlich höher als in der Machbarkeitsstudie von 2003 geschätzt und auch zu Projektbeginn noch erwartet.“

Auch für Lothar Ebbers ist klar, dass nur die durchgehende Verbindung der Niederrheinbahn von Neukirchen-Vluyn nach Duisburg sinnvoll ist. Mit Blick auf die Kosten übt er Kritik an den vorliegenden Berechnungen; an manchen Stellen schätzt er sie höher, an anderen niedriger ein.

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„Es gibt nicht nur eine Investitionsförderung“, sagt Ebbers. Auch die Betriebsleistung werde gefördert. Er verweist auf den §13 des ÖPNV-Gesetzes NRW, den Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse. Ebbers: „95 Prozent der Investitionskosten werden übernommen.“ Fünf Prozent verblieben bei den beteiligten Kommunen und dem Kreis. Pro gefahrenem Fahrplankilometer benennt er zudem eine Fördersumme von rund 10 Euro. Ebbers: „Das Land sitzt auf einer großen Menge Geld.“ Jetzt müsste so schnell wie möglich die Standardisierte Bewertung in Auftrag gegeben werden, alle müssten sich an einen Tisch setzen.