Neukirchen-Vluyn. In Neukirchen-Vluyn soll es mehr Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden geben. Am Mittwoch hat der Fachausschuss darüber beraten.

Für das geplante Funktionsgebäude auf der zentralen Sportanlage ist eine Dachbegrünung geplant. Das hat Bürgermeister Harald Lenßen am gestrigen Mittwoch im Ausschuss für Stadtentwicklung angekündigt. Ebenso sei eine Dachbegrünung für die geplante Zweifachsporthalle vorgesehen. Anlass für diese Auskunft war die Diskussion über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Diese wollen bei allen zukünftigen Bauvorhaben für öffentliche Gebäude eine Dach- oder Fassadenbegrünung oder eine Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage festgelegt haben. „Die Umsetzbarkeit ist auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden zu prüfen“, heißt es weiter in ihrem Antrag.

„Wir wollen Fakten schaffen“, erklärte Christian Pelikan von den Bündnisgrünen und skizzierte kurz Vorteile derartiger Maßnahmen. Diese sind auch zur Begründung des Anliegens aufgeführt: Innerstädtische CO2-Emissionen würden reduziert, Staub und Schadstoffe würden gebunden, es habe einen kühlenden Effekt für das Gebäude, Naturfläche und Artenvielfalt in der Stadt würden erhöht.

In der nächsten Woche geht es weiter

„Sie laufen offene Türen ein“, sagte der Bürgermeister in der Sitzung. Und auch die anderen Fraktionen standen dem Anliegen der Grünen positiv gegenüber. „Es ist genau der richtige Zeitpunkt, um klare Beschlüsse zu fassen“, unterstrich Thomas Stralka (CDU). Rainer Mantei (SPD) verwies auf die Möglichkeit, sich um Fördermittel zu bemühen.

Da sich der Ausschuss für Bauen, Grünflächen und Umwelt in der Sitzung am Mittwoch, 12. Juni, wie berichtet, mit einem CDU-Antrag befasst, bei dem ein Punkt in eine ähnliche Richtung geht, schlug der Ausschussvorsitzende Rolf Heber vor, jenem Fachausschuss mit Blick auf den besagten Antrag zusätzlich die Empfehlung zu geben, entsprechend inhaltlich zu beschließen. Das Gesamtpaket fand, bei einer FDP-Enthaltung, eine breite Zustimmung.

Formal geht es bei dem Zusatz auch um Zuständigkeiten von Fachausschüssen für bestimmte Themen. In diesem Fall befassen sich zwei verschiedene Ausschüsse mit einem ähnlichen Thema. Heber erklärte das damit, dass es sich beim Grünen-Anliegen eher um einen Grundsatzbeschluss mit Auswirkungen auf die Stadtentwicklung handele.