Neukirchen-Vluyn. . Seit November 2017 hat die Stadt Neukirchen-Vluyn den Auftrag, eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten. Nun liegt ein Entwurf zur Entscheidung vor.

In anderthalb Wochen wird sich die Politik wieder mit der Baumschutzsatzung befassen. Im Fachausschuss geht es nun in die Beschlussfassung. Im Oktober 2017 hatte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen das Thema auf den Tisch gebracht. Seinerzeit war die Sachlage mit der Fällung von 19 Bäumen entlang der Alten Rathausstraße in Neukirchen wieder aktuell geworden.

In der damaligen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Grünflächen und Umwelt (BGU) am 29. November 2017 hatte es eine knappe Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und FDP/Piraten gegeben, einen Entwurf einer Baumschutzsatzung zu erarbeiten.

Für die nächste Sitzung des zuständigen Fachausschusses am Mittwoch, 3. April, liegt nun eine Satzung vor. Die Verwaltung habe „auf der Grundlage der Musterbaumschutzsatzung, die durch die Gartenamtsleiterkonferenz im Auftrag des Deutschen Städtetages im Jahr 2014 entwickelt wurde“, eine entsprechende ortsrechtliche Regelung entworfen, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss.

Schutz von Hecken nicht in Satzungen geregelt

Die Stadt hatte dazu auch unter anderem Nachbarkommunen zu Erfahrungen und Erkenntnissen befragt, heißt es weiter. Allerdings haben offenbar nur wenige Kommunen geantwortet.

Der personelle Aufwand zur Umsetzung einer Baumschutzsatzung ist demnach sehr unterschiedlich. Er sei abhängig vom persönlichen Engagement und der Anzahl der Mitarbeiter. „Keine der befragten Kommunen hat den Schutz von Hecken in ihrer Satzung geregelt“, heißt es.

Von den 13 zum Kreis Wesel gehörigen Kommunen haben sechs eine Baumschutzsatzung. In Dinslaken gelten die Vorgaben am längsten, dort ist die Satzung laut Verwaltung im Jahr 1990 eingeführt worden. Die finale Entscheidung muss der Rat in seiner Juli-Sitzung treffen. Der Ausschuss für Bauen, Grünflächen und Umwelt tagt am 3. April um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.