Neukirchen-Vluyn. . Der Fachausschuss hat am Mittwochabend beschlossen, die Mittel für die Umgestaltung des Vorplatzes bereitzustellen. Aber nicht alle waren dafür.

Die Planungen für die Umgestaltung des Vorplatzes vor dem Neukirchener Erziehungsverein können weitergehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat gestern Abend mehrheitlich die Bereitstellung der Mittel beschlossen. CDU, SPD und FDP/Piraten votierten dafür, Bündnis 90/die Grünen und NV Auf Geht’s dagegen.

Für das Jahr 2018 sollen rund 110 000 Euro bereitgestellt werden, für Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2019/20 sind es rund 1,054 Millionen Euro.

Die Höhe der Kosten, der förderfähige Anteil daran sowie die Inhalte der Pläne riefen Diskussionsbedarf hervor. „Das Projekt ist notwendig, aber überzogen“, beschied Elisabeth Wannenmacher (NV Auf Geht’s). 1,2 Millionen Euro seien zu teuer für den Vorplatz.

Ihrem Vorstoß, die Kosten auf das Niveau der Ausgaben für den Vluyner Platz zu deckeln, mochte die Verwaltung nichts abgewinnen. Bürgermeister Harald Lenßen nannte das „verwegen“ und sagte: „Ob wir ein Wasserspiel haben wollen oder die Parkplätze verlegen, besprechen wir noch.“

CDU und SPD wollen später genau hinschauen

Markus Nacke (CDU) sagte, man werde im Zuge des Ausbaubeschlusses eine Obergrenze festlegen. „Wir werden ein Auge darauf haben“, bestätigte Richard Stanczyk (SPD) mit Blick auf die umzusetzenden Inhalte und die resultierenden Kosten. Als Vorlage dient der Siegerentwurf des Wettbewerbs, den im November 2016 das Büro Simons & Hinze aus Berlin gewonnen hatte. „Die Landschaftsarchitekten wollen mit ihrem Konzept die Basis für eine flexible Nutzung des Platzes setzen“, hieß es damals. Und dass für den Baustein des Integrierten Handlungskonzeptes etwa 800 000 Euro geplant seien.

Der technische Beigeordnete Ulrich Geilmann betonte in der Sitzung des Fachausschusses, dass es ein Planungsversprechen gibt. „Die sind zu beauftragen“, sagte er über die Sieger. Von den rund 1,2 Millionen Euro gingen 200 000 an das Ingenieurbüro. Von der verbleibenden Million seien 150 000 Euro nicht förderfähig, erklärte der Beigeordnete weiter. Zielrichtung der Verwaltung sei, „möglichst von diesen Kosten runterzugehen“.

Die Mittelbereitstellung ist die Voraussetzung für die Beantragung von Fördergeldern und die Umsetzung.