Moers/Kleve. . 49-jähriger Moerser tötete seine 31-jährige Frau mit über 67 Messerstichen. Das Schwurgericht sagte: Das war Mord. Jetzt wird neu verhandelt.
Der Prozess gegen den 49-Jährigen Moerser, der im Mai 2015 in Vinn seine Frau mit rund 70 Messerstichen vor den Augen des sechsjährigen Sohnes tötete, muss neu verhandelt werden. Der Mann war im Juni 2016 vom Schwurgericht in Kleve wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil jetzt allerdings auf.
Daran, dass der 49-Jährige seine Frau mit einem Messer tötete, hegen die Karlsruher Richter ebenso wenig Zweifel wie ihre Kollegen in Kleve. Doch bei der Frage, wie die Tat zu werten ist, gehen die juristischen Meinungen auseinander: Der Täter könnte den Plan, seine Frau heimtückisch zu ermorden, theoretisch aufgegeben haben. Der 49-Jährige hatte sich zu seiner 31-jährigen Ehefrau auf den Balkon gesetzt, dort ein verstecktes Messer gezogen und auf sie eingestochen.
Eine Frage der juristischen Bewertung
Da er jedoch auf dem Balkon aufhörte, auf seine Frau einzustechen, und sie erst in der Küche vollends tötete, sei es „nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte im ersten Teilakt des Geschehens freiwillig vom unbeendeten Mordversuch zurückgetreten ist“, formulierte der dritte Strafsenat des BGH in seinem gestern veröffentlichten Beschluss.
Weiter heißt es in dem Beschluss: „Nach den bisherigen Feststellungen ist daher nur belegt, dass sich der Angeklagte im ersten Tatabschnitt der gefährlichen Körperverletzung und im zweiten Tatabschnitt – in Überschreitung der Grenzen des Notwehrrechts – des Totschlags an seiner nicht mehr arg- und wehrlosen Ehefrau schuldig gemacht hat, wobei beide Taten gegebenenfalls in Tateinheit stehen.“
Der Staatsanwalt hatte auf lebenslänglich plädiert
Das Schwurgericht in Kleve hatte den 49-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Totschlag hingegen wird mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft; in besonderes schweren Fällen kann das Gericht auf lebenslänglich erkennen.
Staatsanwalt Arne Kluger hatte im Juni 2016 eine lebenslänglich Freiheitsstrafe gefordert, das Gericht war dem Antrag gefolgt. Nun muss neu verhandelt werden.