Moers/Kleve. . Im Prozess gegen einen Mann aus Moers, der seine Frau mit 71 Messerstichen getötet haben soll, verlas der Verteidiger eine achtseitige Einlassung.
Der Prozess vor dem Schwurgericht gegen einen 48-Jährigen, der angeklagt ist, im Mai letzten Jahres auf einem Balkon in Vinn seine getrennt lebende Ehefrau mit 71 Messerstichen ermordet zu haben, wurde am Mittwoch fortgesetzt. Zwei Sachverständige machten ihre Aussagen: einer über die Blutspuren an der Tatwaffe, einer über den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme kurz nach der Tat – und der Verteidiger verlas eine achtseitige Erklärung.
Darin schilderte der 48-Jährige, dass er sich bereits länger in einem psychisch labilen Zustand befunden und an depressiven Störungen gelitten habe. Die Redaktion sprach mit Strafverteidiger Leonhard Mühlenfeld über die Erklärung seines Mandanten.
Angriff mit irren Augen
Eine Zeugin, so Leonhard, habe Szenen der Ehe geschildert, wie sie ihr das Opfer erzählt haben soll: „Wenn er im Fernsehen sah, dass jemand ungerecht behandelt wurde, ging er raus, kam mit irren Augen zurück und griff seine Frau an“, so Mühlenfeld. Am Tattag soll sich das getrennt lebende Ehepaar wieder um die Kinder gestritten haben, sein Mandant von seiner Frau beleidigt worden sein. Die Situation sei eskaliert, der Mann sei mit dem Messer auf seine Frau losgegangen, habe aber von ihr abgelassen, als der sechsjährige Sohn in der Türe aufgetaucht sei. In der Küche habe dann die Frau ihren Mann mit dem Messer abgegriffen, es sei zum Kampf gekommen. Als er es ihr aus den Händen gewunden habe und sie wehrlos gewesen sei, habe sein Mandant „wie im Wahn zugestochen“, so Mühlenfeld.
So schilderte der Anwalt die Tat in der achtseitigen Einlassung, die er für seinen Mandanten verlas. Am Donnerstag, 18. Februar, wird der Prozess fortgesetzt; dann wird ein psychiatrischer Gutachter vom Schwurgericht gehört werden. Das Urteil wird für Freitag, 26. Februar, erwartet.