Kreis Wesel. Gegen die Auskiesungspläne des RVR klagen Kreis und Kommunen. Ein Juraprofessor hat den Plan geprüft, sein Gutachten ist nun einsehbar.

Für Interessierte am Thema Kiesabbau hat der Kreis Wesel jetzt das Rechtsgutachten ins Netz gestellt, auf dessen Basis er gemeinsam mit sechs Kommunen gegen den Regionalplan Ruhr klagt. Nachdem der Plan Rechtskraft erlangt hat, zogen der Kreis sowie die von den Abbauplänen betroffenen Kommunen Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Alpen und Hünxe dagegen vor das Oberlandesgericht.

Grundlage für diesen im Juristendeutsch „Normenkontrollantrag“ ist ein umfassendes Rechtsgutachten des renommierten Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Martin Beckmann, der nach Angaben des Kreises auch die Rechtsvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster übernehmen wird. Sein Rechtsgutachten ist ab sofort unter den Stichworten Kieswende/Kreis Wesel (kreis-wesel.de) einsehbar.