Kreis Wesel. Der Regionalplan Ruhr hat offiziell Rechtskraft. Die Folgen für den Kiesabbau sind noch nicht absehbar. Die Klage dagegen liegt bereits beim OVG.

Nun ist es offiziell. Der Wettlauf um die Kiesflächen im Kreis Wesel tritt in eine entscheidende Phase ein. Am Mittwoch ist der neue Regionalplan Ruhr mitsamt den zusätzlichen Kiespotenzialflächen in Kraft getreten. Die entsprechende Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht.

Allerdings steht darin auch, dass gegen die Neuaufstellung des Regionalplans innerhalb eines Jahres Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden kann. Dass sie diesen Weg einschlagen werden, sobald der Regionalplan Rechtskraft erlangt, hatten der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen im Vorfeld bereits angekündigt. Dementsprechend hatten sie am Mittwoch keine Zeit zu verlieren und verkündeten mittags bereits in einer gemeinsamen Pressemitteilung, die Klage in Münster eingereicht zu haben.

Kiesunternehmen könnten bereits Anträge für den Abbau neuer Kiesflächen auf den Weg bringen

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte auf Nachfrage den Eingang der Klage. Ein Aktenzeichen habe der Normenkontrollantrag aber noch nicht, so das OVG, das auch noch nichts zum Zeitplan sagen konnte. „Ein paar Monate“ könnten bis zur eigentlichen Terminvergabe noch vergehen. Vor allem dem Kreis Wesel sowie den betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen, Hünxe, Hamminkeln und Neukirchen-Vluyn ist an einem möglichst schnellen Termin gelegen, da die Kiesunternehmen nun bereits Anträge für den Abbau neuer Kiesflächen auf den Weg bringen könnten.

In der Pressemitteilung zeigen sich Kreis und Kommunen zuversichtlich, dass sie vor dem OVG Erfolg haben „und ein positives Urteil im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erzielen werden“. Die Sorge allerdings ist, dass manche Flächen bereits verloren sind, bevor die Klage überhaupt vor Gericht landet.