Kreis Wesel. Der Kreis Wesel und seine Kommunen müssen dafür sorgen, dass Notrufe immer abgesetzt werden können. Auch in Ausnahmesituationen.

Kommunen und Kreise müssen dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger auch in besonderen Ausnahmesituationen Notrufe absetzen können. „Die Sicherstellung des Notrufs ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises Wesel und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden“, schreibt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. „Damit Bürgerinnen und Bürger einen Notruf im Fall eines wie auch immer gearteten, länger andauernden Ausfalls (zum Beispiel Ausfall der Telefonanbindung der Leitstelle oder Ausfall der gesamten Telekommunikation oder Blackout-Szenarien) absetzen können, sind im gesamten Kreisgebiet sogenannte Notfallinformationspunkte (NIP) vorgesehen.“

Insgesamt gibt es derzeit bereits mehr als 90 Orte für die Einrichtung der NIP im gesamten Kreisgebiet, so der Kreis weiter. Die Anzahl der Notfallpunkte variert je nach Größe der Kommune. Laut Kreis sollen die NIP in bestimmten Krisenlagen auch Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger sein, um sich wichtige Informationen zur Lage und Situation im Kreis Wesel einzuholen.

Notfall: Landrat Brohl forder Kreis Weseler zur eigenen Vorsorge auf

Landrat Ingo Brohl übergab den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis Wesel jetzt einheitliche Schilder für die Notfallinformationspunkte. Brohl betonte, dass die flächendeckenden Notfallinformationspunkte „einen essenziellen Baustein im Bevölkerungsschutz“ darstellten.

Gleichzeitig forderte er die Bürgerinnen und Bürger zur eigenen Vorsorge auf: „Leider leben wir weiterhin in einer Situation, in der die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor notwendig ist. Hierzu gehört unter anderem das Anlegen eines Notvorrats an Lebensmitteln, wichtigen Medikamenten und Trinkwasser sowie die Verfügbarkeit von Kerzen, Taschenlampen, Radio und ausreichend Batterien.“

Kreis Wesel: Informationen und Hinweise für den Notfall

Unter https://www.kreis-wesel.de/leben-arbeiten/recht-sicherheit-ordnung/bevoelkerungs-und-katastrophenschutz/vorsorge-im-notfall hat der Kreis Wesel Informationen und Hinweise zusammengestellt.

Eine fortlaufend aktualisierte Karte mit allen NIP-Standorten ist unter der Internetadresse https://geoportal-niederrhein.de/portal/kreis_wesel/notfallinformationspunkte/ verfügbar. Hier kann Jeder und Jede den NIP finden und merken, der der eigenen Wohnanschrift am nächsten ist. Dabei ist es völlig egal, ob der NIP auf dem Gebiet der eigenen Heimatkommune oder dem der Nachbarkommune liegt.