Kreis Wesel. Laut Nabu hat der Kreis Wesel noch für diese Woche eine Allgemeinverfügung in der Abschussdebatte um Gloria angekündigt. Dafür gibt es Kritik.
Vor gut zwei Wochen hieß es noch, die Prüfung zum Verfahren um den Abschuss von Wölfin Gloria dauere an, nun könnte es auf einmal ganz schnell gehen. Wie die im Wolfsgebiet Westmünsterland ansässigen Ortsgruppen des Naturschutzbundes (Nabu) in einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben, sei eine Allgemeinverfügung des Kreises Wesel bereits noch in dieser Woche für den 20. Dezember angekündigt.
Der Kreis Wesel schreibt in einer Antwort auf Nachfrage dieser Redaktion dazu nur: „Ziel ist, nach der Anhörung und Auswertung sowie abschließender Arbeiten zeitnah eine Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass sich der Kreis Wesel darüber hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorab äußern wird. Mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung wird die Kreisverwaltung auch per Pressemitteilung informieren.“
Nabu-Gruppen kritisieren: Frist von einer Woche ist zu kurz
Die Nabu-Gruppen aus den Kreisen Wesel und Borken sowie aus Bottrop kritisieren in ihrer Mitteilung, dass die Naturschutzverbände für die angekündigte Allgemeinverfügung nur eine Frist von einer Woche für die Anhörung bekommen haben. „Das ist unzumutbar kurz und kann durch zusätzliche Urlaubsvakanzen in der Vorweihnachtszeit kaum angemessen bearbeitet werden.“ Die Frist sei seit Montag verstrichen, so Frank Boßerhoff, stellvertretender Vorsitzender der Nabu-Kreisgruppe Wesel. Normalerweise belaufe sich das Beteiligungsverfahren der Verbände auf vier Wochen, es handele sich um ein 20-seitiges Rechtsgutachten, sagt er. Auch wüssten die Verbände nicht, was genau die Allgemeinverfügung enthalte. Die Naturschützer gehen aber davon aus, dass sie den Abschuss von Wölfin Gloria einleiten würde. „Vermutlich unmittelbar nach dem nächsten Riss“, so Boßerhoff, der immer noch die Problematik sieht, dass zu wenig Schutzzäune in der Region die empfohlene Höhe von 1,20 Meter haben.
Es gehe um nichts weniger als die beabsichtigte Tötung der einzigen fortpflanzungsfähigen Wolfsfähe im Bereich des Niederrheins und des Münsterlandes, schreiben die Nabu-Gruppen weiter. „Würde sie vollzogen, hätte das vermutlich zur Folge, dass das einzige rein nordrhein-westfälische Rudel sich auflösen und damit ausgelöscht würde“, so ihre Befürchtung.
Nabu: „Auch Gerichte sind zu dieser Zeit nicht voll besetzt“
Die Nabu-Gruppen zeigen sich weiter tief enttäuscht und kritisieren das Vorgehen von Umweltminister Oliver Krischer (Grüne): „Diese Situation vor dem Hintergrund des anstehenden Weihnachtsfestes zu schaffen, ist ein bitteres Geschenk an die Natur in unserer Region und zeigt, dass die Politik Ökologie nicht verstanden hat. Minister Krischer will scheinbar den Wolfsgegnern den Abschuss auf den Gabentisch legen und damit einer sachgeführten Debatte mit gut abzuwägenden Gegenargumenten die Grundlage entziehen.“ In anderen Regionen seien Abschussgenehmigungen häufig von den Gerichten ausgesetzt worden, „auch Gerichte sind zu dieser Zeit nicht voll besetzt.“ Die Nabu-Gruppen fordern den Minister daher auf, keine Schnellschüsse zu tätigen, sondern der Verbändeanhörung zur Allgemeinverfügung die übliche Frist von einem Monat zuzubilligen. „Nur so können die Gegenargumente der Tragweite dieser Entscheidung angemessen und mit der nötigen Sorgfalt eingebracht werden.“
Wie auch immer es weitergeht, Frank Boßerhoff geht davon aus, dass der Nabu Klagen prüfe, man stehe mit dem Landesverband in engem Kontakt.