Kreis Wesel/Essen. Mit großer Mehrheit wurde im RVR der Regionalplan beschlossen. Düsseldorf hat das letzte Wort. Im Kreis Wesel laufen die Klage-Vorbereitungen.

Es kam wie erwartet: Die RVR-Verbandsversammlung hat am Freitag mit großer Mehrheit den Feststellungsbeschluss für den Regionalplan Ruhr inklusive der zusätzlichen Kiespotenzialflächen im Kreis Wesel gefasst. Die fünf Gegenstimmen der CDU- und SPD-Abgeordneten aus dem Kreis Wesel fielen nicht ins Gewicht. Nun ist Düsseldorf am Zug. Sobald dort der Regionalplan vorliegt, hat das Wirtschaftsministerium als oberste Planungsbehörde drei Monate Zeit für die Rechtsprüfung. Nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist der Regionalplan endgültig rechtskräftig, mit allen Vor- und Nachteilen.

Beschlossener Regionalplan: Das bedeutet er für den Kreis Wesel

Die Abgeordneten von SPD, CDU, Grünen und FDP sprachen wahlweise von einem historischen Tag oder einem „Stück Planungsgeschichte“. Gleichzeitig versprachen sie, den Kreis Wesel nicht zu vergessen und plädierten teilweise für einen Ausbau alternativer Baustoffe. Denn: So wichtig er für die Planungssicherheit der Kreise und Kommunen ist, so einschneidend könnte der Regionalplan vor allem beim Kiesabbau sein. 932 zusätzliche Hektar insgesamt, davon allein mehr als 850 im Kreis Wesel weist der RP als potenzielle Kiesabbaugebiete aus. Für die die Kiesindustrie theoretisch sofort Anträge stellen kann, sobald der RP rechtskräftig ist und die Eigentumsverhältnisse bei den Flächen geklärt sind.

Vor diesem Hintergrund hatten SPD, CDU und Grüne einen Begleitantrag eingebracht, der die Gefahr bannen soll. Der Dreipunkteplan soll den RVR verpflichten, sich eng an den Änderungsplänen des Landesentwicklungsplans zu halten, die festgelegten Flächen für die oberflächennahe Rohstoffgewinnung zu überprüfen „und, soweit möglich, auf das für die Versorgungssicherheit erforderliche Maß zu reduzieren“. Außerdem sollen RVR, Kommunen, Kreis und Rohstoffunternehmen gemeinsam tragfähige Konzepte für die Nachnutzung entwickeln. Drittens sollen die Genehmigungsbehörden ihre Möglichkeiten der Steuerung ausnutzen können, quasi als stufenweises Prinzip.

Unterstreicht den Willen der Kommunen und des Kreises Wesel zur Klage: Landrat Ingo Brohl (Archivbild).
Unterstreicht den Willen der Kommunen und des Kreises Wesel zur Klage: Landrat Ingo Brohl (Archivbild). © FUNKE Foto Services | Arnulf Stoffel

In Essen erntete der Begleitantrag Applaus, die Kiesinitiative „Zukunft Niederrhein“ preist gleich den gesamten Regionalplan nicht nur als „Meilenstein für die Zukunftsplanung im Ruhrgebiet“, sondern auch als einen „längst überfälligen Schritt für die Rohstoffsicherung“. Im Kreis Wesel sorgten Regionalplan und Begleitantrag dagegen für Wut und Enttäuschung. Neukirchen-Vluyns Bürgermeister Ralf Köpke nannte den Antrag im Gespräch mit der Redaktion schlicht „einen Witz“. Es sei „ein schwarzer Tag für die betroffenen Kommunen im Kreis Wesel und wir sind fest entschlossen, nun die Klagen auf den Weg zu bringen“.

Ähnlich entschlossen klingen Landrat Ingo Brohl und Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt in einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie nennen den Regionalplanbeschluss ignorant und unterstreichen den Willen zur Klage. Christoph Landscheidt knöpft sich den Begleitantrag vor: „Mit anderen Worten räumt der RVR in der heutigen Beschlussfassung bereits selbst ein, dass die dort zugrunde gelegte landesplanerische Zielsetzung eigentlich bereits überholt ist. Das ist aus unserer Sicht ein klarer Rechtsverstoß. Würde der RVR den Inhalt des Begleitantrags tatsächlich selbst ernst nehmen, hätte er heute den Regionalplan in der Kiesfrage nicht so beschließen dürfen“, so Landscheidt.

Auch der Landrat klingt ernüchtert: „Mit diesem Beschluss hat sich der RVR vom eigenen Anspruch, Grünste Industriemetropole Europas zu werden, verabschiedet, denn er hat stets maximal zu Gunsten des Kiesabbaus geplant und heute auch entschieden.“

Laut Presseerklärung haben die betroffenen sechs Kommunen und der Kreis Wesel bereits die Prüfung einer weiteren Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Auftrag gegeben. Sobald der Regionalplan Rechtskraft erlangt, haben sie ein Jahr Zeit, um Klage einzureichen.